Die zahlreichen Infektionsfälle der Omikron-Variante des Coronavirus stellen Österreich auf eine neue Belastungsprobe. Neben den wirtschaftlichen Konsequenzen wächst dabei insbesondere die Sorge um die sogenannte kritische Infrastruktur, da zunehmend mehr Arbeitskräfte in Quarantäne sind und daher ausfallen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) erklärte nun, dass die Regeln hierfür „neu gedacht“ werden müssen. Der Wirtschaftsbund will indessen isolierte Mitarbeiter zum Homeoffice verpflichten.
Schon zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung mit neuen Regeln auf das Aufkeimen von Omikron reagiert. So kann man sich aktuell bereits ab dem fünften Tag nach dem Nachweis einer Infektion mittels PCR-Test von der Quarantäne freitesten. Sollte der Test weiterhin positiv ausfallen, endet die Isolation aber automatisch nach zehn Tagen. Außerdem werden Geimpfte nach Kontakt mit einer infizierten Person seither nicht mehr als Kontaktpersonen geführt.
„Justieren ständig nach“
Doch selbst die Aufweichung der Absonderungsregeln scheint nicht die nötige Entlastung zu bringen. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „profil“ erklärte Nehammer, dass man „ständig“ nachjustiere. Sein Augenmerk liegt dabei einmal mehr auf der kritischen Infrastruktur - diese deckt von den Krankenhäusern über die Müllabfuhr bis hin zum Lebensmittelhandel viele wesentliche Bereiche ab.
Mit der aktuell gültigen Quarantäneregelung sei es in Anbetracht der enormen Ansteckungsgefahr mit Omikron wohl nicht zu verhindern, dass viele Menschen gleichzeitig ausfallen. Man müsse sich also wohl nicht nur auf eine „neue Dimension“ bei den Infektionen einstellen, sondern auch die Quarantäne neu denken. Das staatliche Corona-Beratungsgremium GECKO arbeite bereits an einer neuen Lösung, so der Kanzler.
Wirtschaftsbund will Homeoffice-Pflicht
Damit reagiert er auch unmittelbar auf eine Forderung des ÖVP-Wirtschaftsbundes, der diese Woche darauf gedrängt hatte, dass Mitarbeiter in Quarantäne oder Isolation von zu Hause weiterarbeiten sollen. Eine Absonderung dürfe nicht automatisch wie ein Krankenstand behandelt werden, pochte die ÖVP-Teilorganisation auf neue rechtliche Rahmenbedingungen.
Zweifel an Umsetzbarkeit
Dass es hierfür aber eine praxistaugliche Umsetzung geben wird, bezweifelte hingegen die Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak. Der Übergang zwischen einem asymptomatischen und symptomatischen Verlauf könne nämlich fließend sein, es werde nicht möglich sein, dass ein Arzt Mitarbeiter laufend begutachtet, so Körber-Risak am Freitag im Ö1-„Mittagsjournal“.
Homeoffice trotz Krankenstand?
Auch aus Sicht der Arbeiterkammer gibt es Klärungsbedarf in der Thematik. So sollte es ein Strafrechtsdelikt sein, wenn Unternehmen von ihren abgesonderten Mitarbeitern im Homeoffice Arbeitsleistungen verlangen, diese aber gleichzeitig nach dem Epidemiegesetz Anspruch auf Ersatz der Entgeltfortzahlung geltend machen.
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