Aufruf zu Selbstjustiz

St. Pöltner wollte via Chat Bürgerwehr gründen

Niederösterreich
23.01.2022 11:13

Im Rahmen einer selbst erstellten Chatgruppe hat ein 20-jähriger Niederösterreicher das Ziel verfolgt, eine eigene Bürgerwehr aufzustellen. Rekrutieren wollte er dafür Personen, die nationalsozialistisches Gedankengut in sich tragen. An der Wohnadresse des St. Pöltners wurden darüber hinaus NS-Devotionalien sichergestellt. Der Mann wurde festgenommen und letztlich zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Zunächst war der 20-Jährige Mitglied in mehreren Chatgruppen diverser Messenger-Dienste gewesen, die laut Polizei nahezu ausschließlich zum Austausch von NS-Gedankengut gedacht waren. In Umlauf gebracht wurden etwa einschlägige Videos, Reden von Adolf Hitler sowie Rechtsrockmusik. Später erstellte der Niederösterreicher dann die eigene Chatgruppe.

Wollte Schusswaffen kaufen
Darin startete der St. Pöltner deutliche Aufrufe. „Eine Allianz alleine wird nichts bringen, wir müssen Selbstjustiz ausüben und eine eigene Bürgerwehr gründen, die langsam aber stetig zu einer unabhängigen Armee wird. Die nur dem (sic) nationalsozialistischen Gesetzen folgen“, heißt es in einer von der Exekutive veröffentlichen transkribierten Sprachdatei. Der Beschuldigte versuchte auch illegal an Schusswaffen zu gelangen, dieser Plan scheiterte aber.

Mehrere Hausdurchsuchungen
Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich (LVT NÖ) wurde im Jänner des Vorjahres auf den österreichischen Staatsbürger aufmerksam. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Hakenkreuzfahnen und ein NS-Dolch entdeckt, die in einem Zimmer offen zur Schau gestellt gewesen waren. Im Zuge der Auswertung von sichergestellten Datenträgern wurden weitere Beschuldigte in Österreich und Deutschland ausgeforscht. Auch bei diesen Personen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Der 20-Jährige wurde im Herbst 2021 festgenommen und landete letztlich in der Justizanstalt St. Pölten. Am 22. Dezember des Vorjahres wurde der Mann am Landesgericht St. Pölten zu zwei Jahren teilbedingter Haft - 16 Monate davon bedingt - verurteilt.

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