Die Kaufleute der Wiener Innenstadt haben genug von Protestmärschen, die in der Corona-Pandemie häufig stattfinden. Sie warnen in einem offenen Brief an die Stadtregierung vor einem Geschäftssterben und fordern eine Verlegung von Demonstrationen. Für Demonstranten zeigt man wenig Verständnis.
Argumentiert wird der Wunsch nach einer Verlegung der Demos mit der Geschäftsfreiheit, die hier mit der Versammlungsfreiheit kollidiert. „Die älteren Leute trauen sich nicht mehr, in den ersten Bezirk zu kommen“, schildert Boutiquen-Inhaberin Lina Schmutz die Folgen.
„Langfristig gesehen sehe ich es als Missbrauch der Demokratie, und die Herrschaften sollten mal darüber nachdenken, was sie da anzetteln“, kritisiert Modegeschäftsbetreiber Manfred Markovski.
Martina Baubin, ebenfalls aus der Modebranche, berichtet dem ORF, dass jede Demo mit hohen Kosten verunden sei. „Man könnte jetzt endlich einmal damit aufhören.“ Die Kaufleute fordern die Stadtregierung auf, die Erwerbs- und Versammlungsfreiheit unter einen Hut zu bringen.
Die älteren Leute trauen sich nicht mehr in den ersten Bezirk zu kommen.
Boutiquen-Inhaberin Lina Schmutz
„Dreimal hintereinander, das geht so nicht“
„Es ist einerseits gefordert die Politik, die zu diesen Demonstrationen aufruft, hier auf die Bremse zu steigen. Dreimal hintereinander, das geht so nicht“, so der Handelssparten-Obmann in der Wirtschaftskammer Österreich, Rainer Trefelik. „Auf der anderen Seite muss man auch die Rahmenbedingungen von politischen Gestaltungsmöglichkeiten ausrouten. Man hat Erwerbsfreiheit und die Versammlungsfreiheit.“
„Recht des Handels ist zu berücksichtigen“
Für den Menschenrechtsexperten Michael Fremuth ist der Ausgleich von Erwerbsfreiheit und Versammlungsrecht eine Herausforderung: „Zur Versammlungsfreiheit gehört auch, dass ich zunächst einmal entscheiden kann, wann ich wo demonstrieren möchte. Das heißt, mich in irgendwelche peripheren Bezirke verbannen, das geht ohne Weiteres nicht. Weil das Versammlungsgesetz ist gerade darauf angelegt, dass ich in die Öffentlichkeit trete mit meiner Meinung.“ Auch das Recht des Handels auf ungestörte Geschäftstätigkeit sei aber zu berücksichtigen, so der Fachmann.
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