Dienstag soll eine Verordnung, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern soll, von der Kärntner Landesregierung beschlossen werden. Der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) stellte die Verordnung am Montag vor.
Kärnten sei das erste Bundesland, das nicht nur die Jagd auf „Schadwölfe“ ermöglicht, die auf Almen Tiere reißen - auch sogenannte Risikowölfe, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, sollen abgeschossen werden dürfen.
Im vergangenen Jahr habe die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere stark zugenommen, mehr als 100 Wolfsrisse wurden verzeichnet!
Martin Gruber, Landesrat
Die nun präsentierten Regelungen sehen vor, dass ein Wolf, der in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt, geschossen werden darf.
Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar
Ein weiteres Kriterium, ob ein Wolf geschossen werden darf, ist die Frage, ob auf einer Alm Herdenschutzmaßnahmen zumutbar sind. Solche Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel einen Meter hohe Zäune, die aber wegen bestimmte Hangneigungen oder schwierigem Gelände oft nicht aufgestellt werden können. Ergebnis einer Arbeitsgruppe: Auf mehr als 1800 von 2000 Almen seien solche Schutzmaßnahmen „nicht zumutbar und nicht durchführbar“.
Auch wenn man sich mit der Verordnung auf „rechtlich sehr heikles Terrain“ begebe, räumte Gruber ein: „Die Verordnung ist auf Grundlage des Ergebnisses zustande gekommen, sie wurde mit der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst erstellt. Es ist eine Verordnung, die auch halten wird.“
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