Der Anwalt der früheren Steuerberaterin des Festivals, Brigitte K., hatte im August 2010 Burgstaller angezeigt, weil diese gleichzeitig aufsichtsausübende Stiftungsbehörde und geschäftsführende Präsidentin der Stiftung "Herbert von Karajan Osterfestspiele Salzburg" war und sie sich somit selbst zu kontrollieren hatte.
"Kein objektiver und subjektiver Tatvorsatz"
Bei Burgstallers Handeln sei kein objektiver und subjektiver Tatvorsatz festzustellen gewesen, erklärte am Freitag Ulrich. Die beanstandete Doppelfunktion ist übrigens inzwischen durch Burgstallers Ausscheiden aus der Stiftung obsolet geworden.
Drei von vier Vorwürfen sind nun vom Tisch
Damit sind nun drei von vier Vorwürfen der ehemaligen Steuerberaterin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Tisch - die ersten beiden waren schon im September zurückgelegt worden. Eine Anzeige wegen des Vorwurfs der "freihändigen" Vergabe von Freikarten im Wert von angeblich 100.000 Euro ist laut Ulrich aber noch nicht entschieden.
Vor Gericht wird sich Burgstaller in der Causa Osterfestspiele aber auf jeden Fall verantworten müssen: K. hatte die Landeshauptfrau nämlich auch wegen Kreditschädigung geklagt, weil ihr diese in Interviews Mitschuld an den Malversationen gegeben habe. Der Prozess wurde für 5. Juli anberaumt.
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