Krimi um Auslieferung

Causa Assange: „Lockdown im Vergleich dazu Urlaub“

Ausland
24.01.2022 16:52

Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Der Völkerrechtsexperte Ralph Janik spricht von einem enormen psychischen Druck, der auf dem WikiLeaks-Gründer lastet. „Dieses ewig lange Eingesperrtsein in der Botschaft in Ecuador, das macht ja was mit jemanden. Wir jammern alle wegen dem Lockdown, dieser Mensch hatte jahrelang einen Absolut-Lockdown“, so der Experte für Menschenrecht. Im Vergleich dazu sei der Lockdown in Österreich ein „Karibik-Urlaub“ gewesen.

Der 50-jährige Assange, der im April 2019 in der ecuadorianischen Botschaft von der britischen Polizei festgenommen wurde, sitzt seit beinahe drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft, im schlimmsten Fall die Todesstrafe.

Julian Assange drohen bis zu 175 Jahre Haft, im schlimmsten Fall droht ihm sogar die Todesstrafe. (Bild: AFP)
Julian Assange drohen bis zu 175 Jahre Haft, im schlimmsten Fall droht ihm sogar die Todesstrafe.

Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll. 

„Er hat seit Jahren ein Martyrium hinter sich“
Bei Assange gehe es zurzeit auch darum, wie er mit der Haftstrafe umgeht. „Er hat seit Jahren ein Martyrium hinter sich“, sagt Janik im Interview mit Puls 24. Daher könnte Suizidgefahr bestehen.

Ralph Janik, Experte für Menschenrecht und Völkerrecht, im Interview mit Puls 24 zur Causa Assange. (Bild: Screenshot/Glomex.com)
Ralph Janik, Experte für Menschenrecht und Völkerrecht, im Interview mit Puls 24 zur Causa Assange.

Sorge vor Suizid Assanges
Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf die psychische Gesundheit Assanges Anfang vergangenen Jahres in erster Instanz untersagt. Die zu erwartenden Haftbedingungen würden den psychisch labilen Assange sonst in den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten befand sie das Auslieferungsersuchen als gerechtfertigt. Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor - und war damit Ende des vergangenen Jahres erfolgreich: Der High Court hob das Auslieferungsverbot wieder auf. Diese Entscheidung wollen die Anwälte Assanges nun vom Supreme Court überprüfen lassen.

Das Problem in der Causa Julian Assange ist laut Janik, dass Assange weder ein klassischer Journalist noch Spion sei. Denn das „reine Veröffentlichen ist nicht das Problem“, so Janik im Interview mit Puls 24. Generell handle es sich in diesem Fall um „zwei große Rechtsfragen“. Zum einen „wie behandelt man Zusicherungen“ und zum anderen, wie geht man mit dem Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Pressefreiheit um. Denn „zu viel Transparenz gefällt keinen Staat“, erklärt der Experte.

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