Von Beginn war der Tod von Sylvia W. rätselhaft: Die Flachgauerin (52) wurde am 31. Mai 2017 von einem Fahrzeug tödlich überrollt - bei nächtlicher Dunkelheit im 40 Zentimeter hohen Gras nahe ihres Zuhauses. Offenbar nach Streitereien mit dem Lebensgefährten, einem deutlich älteren und weithin bekannten Sportmediziner. Dieser hat sogar offenbar die Leiche entdeckt.
Herzog war von Beginn von seiner Unschuld überzeugt
Doch gegen den Lebensgefährten stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, klagte dafür Taxifahrer Herzog an. Weil er von der Mutter des Opfers gebeten wurde, bei der Suche in der Wiese zu helfen. Ein Salzburger Gutachter schlussfolgerte anhand der Reifenspuren, dass Herzog W. irrtümlich überrollt haben soll. Dem folgte das Gericht Mitte April 2018 und sprach den Taxler schuldig: „Ich war es nicht“, sagte Herzog noch nachdem er eine teilbedingte Haftstrafe kassiert hatte. Diese Strafe wandelte die Justiz in eine 210-Euro-Geldstrafe um.
Neues Gutachten führte zu Urteilsaufhebung
Herzog ließ nicht locker: Er stellte mit seinem Anwalt Michael Langhofer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Falles. „Es geht sich so nicht aus“, hatte Langhofer Ende 2018 gegenüber der „Krone“ am Urteil gezweifelt. Ein ergänzendes Gutachten des Bundeskriminalamtes führte zur Wende: Demnach sei „das Fahrzeug des Verurteilten eindeutig als Spurenverursachen ausgeschlossen“, heißt es. Deshalb bewilligte das Landesgericht die Wiederaufnahme. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Einspruch ein. Das OLG ist nun am Zug: „Es ist katastrophal, dass die Staatsanwaltschaft versucht, das jetzt noch zu kippen“, findet Herzog.
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