„Die Einstellung erfolgte, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“, kurz und knapp begründet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Einstellung des Verfahrens gegen den Chefinspektor. Gegen den – seit einem Jahr suspendierten – Beamten wurde wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt. Von den Vorwürfen blieb nun allerdings nichts mehr übrig, suspendiert ist er aber nach wie vor. Angezeigt wurde er damals von den Black Wings, genauso wie deren ehemaliger Manager Christian Perthaler. Sein Verfahren wurde von der WKStA übrigens teileingestellt.
„Mangelnde Nachweisbarkeit“
Der verbliebene Vorwurf wegen Untreue und Veruntreuung wurde von der Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Linz abgetreten. Bei beiden Beschuldigten kam man aufgrund „mangelnder Nachweisbarkeit“ zu dem jeweiligen Ergebnis.
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