Kam nur 120 km weit

„Müdes“ E-Auto: Käufer gewinnt Prozess in OÖ

Oberösterreich
26.01.2022 06:00
Nach 110 bis 120 Kilometern machte das E-Auto eines Mühlviertlers schlapp, musste an die Strom-Zapfsäule. Beim Kauf hatte man eine Reichweite von 230 Kilometern versprochen. Der VW-Fahrer klagte: Der Händler muss den Wagen zurücknehmen, der Käufer bekommt sein Geld – abzüglich einer Nutzungsgebühr – zurück.

„Mein Mandant wurde über kaufentscheidende Aspekte wie die tatsächliche Reichweite nicht aufgeklärt. Er sagt, wenn er das gewusst hätte, hätte er nicht gekauft“, begründet der Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka nach der mündlichen Verhandlung die Klage. Und ist mit dem Ausgang zufrieden: „Meines Wissens ist es das erste Urteil zur Reichweite eines Elektroautos im deutschsprachigen Raum.“

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Der E-Golf, den mein Mandant gekauft hatte, sei ein ,umgemodeltes Benzinfahrzeug’ mit einer kleinen Batterie, stellte der Sachverständige fest. Das hätte der Autohändler beim Verkauf nachgewiesenermaßen dazusagen müssen.

Rechtsanwalt Michael Poduschka

Rechtsanwalt Michael Poduschka (Bild: Kerstin Wassermann)
Rechtsanwalt Michael Poduschka

Versprechen bei Kauf nicht gehalten
Zur Vorgeschichte: Der Mühlviertler hatte im November 2018 den VW e-Golf gekauft. Mitentscheidend war die im Datenauszug des Fahrzeuges angegebene Reichweite von 216 Kilometern innerorts. In der Bewerbung der Volkswagen AG im Internet war sogar von einer Reichweite von 231 Kilometern die Rede.

Auf den letzten 50 Kilometern sank die Heizung ab
Mit 200 Kilometern wäre der Käufer schon zufrieden gewesen, doch seit Oktober 2020 kam er mit seinem Wagen nur mehr maximal 150 Kilometer weit. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa auf der Autobahn oder im hügeligen Mühlviertel und bei einstelligen Außentemperaturen – war schon nach 110 bis 120 Kilometern Schluss, wobei sich auf den letzten 50 Kilometern auch noch der Eco-Modus eingeschaltet hat, was zum Beispiel zur Folge hatte, dass die Innenheizung heruntergefahren wurde

Bessere Reichweite bei neueren Modellen
Laut dem beim Zivilprozess am Landesgericht Linz gehörten Sachverständigen sei das kein Mangel bei einem im Jahr 2018 gekauften E-Auto. Heute wären alle E-Autos viel besser bei der Reichweite. Der e-Golf des Mühlviertlers sei eben ein „umgemodeltes Benzinfahrzeug“ mit einer kleinen Batterie. „Aber der Autohändler hat auf diesen Umstand nicht hingewiesen. Ein Käufer eines Elektroautos darf zwar nicht damit rechnen, dass sein Fahrzeug in jedem Fall die angegeben Kilometer erreicht, aber wenn es in im Normalbetrieb vorkommenden Fällen weniger als 50 Prozent der angegebenen Reichweite erreicht, muss das der Händler dazusagen“, erklärt Anwalt Poduschka.

(Bild: APA/dpa-Zentralbild/Jan Woitas)

Mühlviertler bekommt Kaufpreis zurück
So sah es auch die Richterin im (nicht rechtskräftigen) Urteil: Der Händler muss den e-Golf zurücknehmen, der Käufer bekommt 30.288 Euro vom Kaufpreis rückerstattet.

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