Stadt setzt sich durch
Atommüll-Zwischenlager in Hanau ist unzulässig
Im jahrelangen Streit um ein Atommüll-Zwischenlager in einem Gewerbegebiet in Hanau hat sich die deutsche Stadt durchgesetzt. Sie muss der Entsorgungsfirma Orano NCS keine Baugenehmigung erteilen. Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle überschreite den „Störgrad“, der in einem Gewerbegebiet zulässig sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Gefahrenpotenzial des strahlenden Mülls habe eine Bedeutung für die Standortentscheidung.
Das Gefahrenpotenzial radioaktiver Abfälle sei zu hoch. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte das Vorhaben daher am Dienstag als bauplanungsrechtlich unzulässig ein.
Das Unternehmen wollte das Zwischenlager in einer Halle im Technologiepark Wolfgang einrichten. Nachdem die Stadt die Genehmigung verweigert hatte, klagte die Entsorgungsfirma - damals noch unter anderem Namen. In erster Instanz am Verwaltungsgericht Frankfurt hatte sie Erfolg, scheiterte dann aber vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Dieses Urteil bestätigten die Leipziger Richter jetzt.
Hanau keine Anlaufstelle für Atommüll aus ganz Deutschland
Die Stadt hatte sich gegen die Genehmigung gesträubt, weil sie fürchtete, dass Hanau zur Anlaufstelle für Atommüll aus ganz Deutschland werden könne. Der Technologiepark Wolfgang hat sich aus ihrer Sicht inzwischen gut entwickelt, der Internetgigant Google betreibt dort ein Rechenzentrum. Verwaltung, Technologie und Logistik würden sich nicht mit einem weiteren Atommüll-Zwischenlager vertragen.
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