Es sollte längst Allgemeinwissen sein: Schreiende Babys oder Kleinkinder schüttelt man niemals - sie hören erst auf zu schreien, wenn sie am Sterben sind. Denn das Schütteltrauma verläuft bei Säuglingen tödlich - zu zart, zu empfindlich sind der Hals, das Gehirn, die Blutbahnen. Wenn Eltern ihren Kindern etwas antun, stehen meist Väter, manchmal auch die Mütter, vor Gericht. Als Angeklagte, entweder wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge oder gar Mord.
Der Strafrahmen beträgt im ersten Fall 5 bis 15 Jahre oder lebenslange Haft für Mord. Der auch ein Beitrag fürs „Wegschauen“ sein kann (Unterlassung). Die bekam der Stiefvater des kleinen Cain aus Vorarlberg im Jahr 2012 (siehe Foto). Der Blondschopf hatte sich ein Joghurt aus dem Eiskasten geholt - und wurde dafür mit einer Stange so verprügelt, dass er daran starb.
Auch der tragische Tod von Luca-Elias aus NÖ erschütterte die Menschen. Hier war ebenfalls der Stiefvater der Täter, der das Kleinkind nicht nur geschüttelt, sondern auch vergewaltigt hatte. Er muss ebenfalls lebenslänglich büßen.
15 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge fasst jener Vater in Korneuburg (NÖ) aus, der seinen kleinen Sohn so schüttelte, dass dieser an Hirnschäden starb. Die Mutter bekam 3 Jahre teilbedingt: Sie hätte dem vorbestraften Gewalttäter niemals ihr Kind anvertrauen dürfen.
Ein Verbrechen ungewöhnlicher Art war jenes eines Paares in Graz in den Jahren 2000 bis 2005. Vier Babys starben und wurden einbetoniert. Wegen vorsätzlichen Mordes an drei Kindern wurden beide verurteilt: sie zu lebenslang, er zu 15 Jahren. Die Motive blieben im Dunkeln. So plädierte der Staatsanwalt: „Das Gesetz sagt nicht, dass Eltern ihre Kinder lieben müssen, aber sie dürfen ihnen nicht wehtun.“
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