Seit 2019 in Haft
NY: Gericht lehnte im Fall „El Chapo“ Berufung ab
Der mexikanische Drogenboss Joaquín „El Chapo“ Guzmán ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen seine Verurteilung vorzugehen. Ein Gericht in New York lehnte am Dienstag eine Berufung in dem Fall ab. Ebenfalls angeführt wurde eine nicht angemessene Behandlung des 64-Jährigen im Gefängnis. Argumente, die allesamt zurückgewiesen wurden.
Ein Anwalt von Guzmán hatte zuvor argumentiert, dass das Urteil gegen seinen Klienten unter anderem wegen angeblichen Fehlverhaltens der Jury während des Prozesses nicht aufrechterhalten werden könne. Man kündigte an, nun den Gang vor das höchste Gericht in Erwägung zu ziehen.
Guzmán 2019 zu lebenslang plus 30 Jahre verurteilt
„El Chapo“, 25 Jahre lang Anführer des mächtigen Sinaloa-Kartells in Mexiko, sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado. Ein Gericht in New York hatte ihn im Juli 2019 zu lebenslanger Haft plus 30 Jahre verurteilt.
Eine Jury befand den heute 64 Jahre alten Guzmán in einem der größten Drogenprozesse der amerikanischen Geschichte in allen zehn Anklagepunkten für schuldig - darunter Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain und Heroin sowie Geldwäsche und Schusswaffengebrauch.
Video: Lebenslange Haft für Drogenboss "El Chapo"
Auch Ehefrau musste in Haft
Im vergangenen Jahr war auch seine Ehefrau Emma Coronel in den USA zu 36 Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Verschwörung zum Schmuggel der Drogen Kokain, Heroin, Methamphetamin und Marihuana in die USA. Auch Verschwörung zu Geldwäsche und Verletzung von Sanktionen gegen Guzmán wurden der 32-Jährigen vorgeworfen.
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