Noch ist unklar, wie der Zehnjährige zu dem 20-prozentigen "Stoff" kam. Erhebungen müssen noch geführt werden. Wenn der Bub das süße Partygetränk aber zum Beispiel seinen Eltern heimlich weggenommen hat (was diese vehement bestreiten), müssen die Erziehungsberechtigten mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Anzeige wegen Körperverletzung möglich
Dasselbe würde auch auf jene verantwortliche Person eines Supermarktes zukommen, die das Kind im Besitz von Alkohol passieren ließ. Sollte allerdings eine Person ab 14 Jahren dem Buben den Wodka geschenkt und ihn angestiftet haben, muss sie mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Seine Alkohol-Erfahrung inklusive Krankenhausaufenthalt hat Stefan nach Informationen der "Steirerkrone" ohne gesundheitliche Folgen überstanden. Er ist jetzt wieder bei seinen Eltern - und hat vom Alkohol die Nase voll.
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