Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben am Mittwoch nicht nur die Beendigung des Lockdowns für Ungeimpfte ab Montag verkündet, sondern auch Änderungen bei den Impfzertifikaten und deren Gültigkeit.
Ab 1. Februar wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert, so Mückstein. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet allerdings weiterhin, die 3. Impfung frühestens ab vier Monate nach der 2. Impfung und nicht früher zu machen.
Betroffenen Personen, denen bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung noch kein neues Impfzertifikat ausgestellt wurde, werde zeitnah das berichtigte Dokument zur Verfügung gestellt.
Änderungen bei Gültigkeit des Grünen Passes
Weil sich die medizinischen Empfehlungen geändert haben, ändert sich ab 1. Februar auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass. Mit 1. Februar 2022 ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung + eine Impfung) nur noch 180 Tage (also sechs Monate) gültig.
Eine Ausnahme gibt es für Personen unter 18 Jahren. Deren Impfzertifikat über die erste Impfserie wird 210 Tage (also sieben Monate) lang gültig sein. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (drei Impfungen oder Genesung + zwei Impfungen) ist weiterhin 270 Tage (neun Monate) gültig.
Auch für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
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