Seit mehr als einem Jahr wartet Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf das schriftliche Urteil im Buwog-Strafprozess, um gegen seine Verurteilung weiter juristisch vorgehen zu können. Der Versuch, das Dokument endlich mittels eines Fristsetzungsantrages in Händen zu halten, ist vor Kurzem gescheitert. Doch nun soll das Warten bald zu Ende sein. Laut der Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, wird das schriftliche Urteil in wenigen Tagen vorliegen.
Dies erklärte Lehmayer am Mittwoch in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Die Dauer des Hauptverfahrens - von insgesamt drei Jahren - bezeichnete sie als „aufgrund der Komplexität angemessen“. Davor war sieben Jahre lang ermittelt worden.
Grassers Anwalt Manfred Ainedter findet es „merkwürdig“, dass diese Stellungnahme von höchster justizieller Seite „zeitgleich kommt, nachdem wir von der Abweisung unseres Fristsetzungsantrages erfahren haben“. Nachdem Grasser und seinen Rechtsvertretern keinerlei Auskunft erteilt worden sei, wann mit dem schriftlichen Buwog-Urteil zu rechnen sei, „stellt sich die Frage, wie die Frau Präsidentin zu diesen Äußerungen kommt“, meinte Ainedter im Gespräch mit der APA.
Ainedter: „Unerträglich lange Verfahrensdauer“
Generell sei zu hinterfragen, warum es so lange bis zur Urteilsausfertigung dauere, immerhin befinde man sich mittlerweile im 13. Jahr seit Beginn des Ermittlungsverfahrens: „Karl-Heinz Grasser kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die rechtsstaatlich unerträglich lange Verfahrensdauer die Strafe ersetzen soll.“
Neben acht Jahren Haft für Grasser hatte das Landesgericht für Strafsachen Wien am 4. Dezember 2020 - ebenfalls nicht rechtskräftige - sieben Jahre über den Lobbyisten Walter Meischberger und sechs Jahre über Peter Hochegger verhängt. Seitdem warten die Angeklagten auf die schriftliche Ausfertigung ihrer Urteile.
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