Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. Damit sei die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingen unwirksam, hieß es.
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