Die neue Reform des NÖ-Wahlrechts tangiert mehr als 340.000 Zweitwohnsitzer im Land. Während aktuell der Unmut über diesen Schritt nur gering und der Überraschungseffekt groß ist, trifft es aber vor allem Politpromis „hart“. Bundeskanzler Karl Nehammer und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache dürfen nun ebenfalls nicht mehr an Landtags- und Gemeindewahlen teilnehmen.
Mit breiter Brust erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer schon zu seinen Zeiten in der blau-gelben Volkspartei, dass er Niederösterreicher durch und durch sei. Doch jetzt verliert ausgerechnet der Wahl-Wiener mit Zweitwohnsitz im Umland der Bundeshauptstadt sein Stimmrecht bei Landtags- und Gemeinderatswahlen in NÖ. Wegen der Wahlrechtsreform seiner Parteifreunde in St. Pölten – als Antwort auf das flächendeckende Parkpickerl in Wien und die dadurch bedingte „Abwanderung“ vieler Hauptwohnsitzer – bleibt ihm wohl nur noch die „innere Verbundenheit“.
Auch Strache betroffen
Sein Sprecher merkte auf Nachfrage lapidar an: „Das Thema ist kein großes Drama.“ Der Unmut über den Vorstoß von ÖVP und SPÖ dürfte sich auch bei Heinz-Christian Strache in Grenzen halten. Im Zuge der Wien-Wahl 2020 hatte der Ex-Freiheitliche ja sehr vehement auf den Hauptwohnsitz in der Großstadt bestanden. Der Nebenwohnsitz in Nachbarschaft zu Nehammer dürfte trotzdem bleiben.
Nichtsdestotrotz wird am 24. Februar die Wahlrechtsreform im Landtag durchgewunken. Ohne Rücksicht auf Verluste!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.