Die Mühlen der Behörden mahlen langsam. Das muss Gerhard Sch. aus Purbach im Burgenland bitter enttäuscht zur Kenntnis nehmen. Seit Jahren hat er im Haus mit feuchten Mauern und Schimmel zu kämpfen, ausgelöst von einem eigenmächtigen Bauprojekt der Nachbarn. Obwohl eine Reparatur amtlich angeordnet ist, geschah nichts.
„Es ist zum Verzweifeln“, sagt Sch. Vor Jahren hatten die Nachbarn im Freien eine Bodenplatte errichtet, die direkt angrenzt. Später kam unerlaubt ein Carport dazu. „Abgesehen davon, dass es dafür keine Genehmigung gab, befindet sich die Betonplatte auf jenem Niveau, auf dem bei meinem Haus die Fuge zwischen abgedichteter Grundfeste und der Mauer mit normalem Verputz vorbeiführt“, erklärt der Besitzer.
Sanierung dringend nötig
Erste Schäden an dem Konstrukt der Nachbarn wurden 2017 bemerkt. So richtig begannen für Sch. die Probleme 2019: „Die Blechwinkel der Bodenplatte, die Wasser von meiner Mauer abhalten sollten, waren verrostet und defekt.“ Die Gemeinde erteilte den Nachbarn den baupolizeilichen Auftrag, die desolate Abdichtung zu sanieren. Statt die Anordnung zu befolgen, wurde Einspruch erhoben. Neuer Auftrag, wieder Einspruch - so ging es weiter.
Causa beschäftigt Gericht
Dann nahm sich das Landesverwaltungsgericht der Sache an. Die Beschwerde der Nachbarn wurde als unbegründet abgewiesen und die Entfernung des Carports verfügt. Doch die Entscheidung änderte nichts am Grundproblem. Für Sch. fing der Ärger von Neuem an.
Bodenplatte falsch angelegt
„Ein gerichtlich beeideter Bausachverständiger urteilte, dass die Betonplatte falsch angelegt ist und innerhalb von 14 Tagen provisorisch abgedichtet werden muss“, teilt der Betroffene mit. Das war im Frühjahr 2021. Der Einspruch der Nachbarn wurde zurückgewiesen, danach erhoben sie erneut Einspruch. In diesem Fall steht das Urteil noch aus.
„Behörde muss durchgreifen“
Sogar der Versuch von Sch., die provisorische Abdichtung auf eigene Kosten zu organisieren, schlug fehl. „Die Nachbarn ließen die Arbeiter nicht auf ihr Grundstück“, schildert er. Der Bescheid der Gemeinde, wonach die Nachbarn im Herbst 2021 der Firma den Zutritt innerhalb einer Woche hätten erlauben müssen, blieb ohne Konsequenzen. Was den Schimmel im Haus betrifft, ist für Sch. jetzt Gefahr im Verzug: „Wie lange muss ich noch zusehen, bis die Behörden endlich durchgreifen?“
Der Hausherr erhofft sich jetzt von der BH Eisenstadt als letzte Instanz, dass das Urteil exekutiert werden muss, damit die umfangreiche Sanierung endlich möglich wird.
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