Polin (37) gestorben
Ärzte verweigerten Abtreibung von totem Fötus
Das fast vollständige Abtreibungsverbot in Polen hat eine 37-Jährige das Leben gekostet. Agnieszka T., eine dreifache Mutter, war mit Zwillingen schwanger. Einer der beiden Föten starb allerdings im Bauch der Polin - dennoch wurde dessen Entfernung nicht genehmigt. Nun sind sowohl die Frau als auch das zweite ungeborene Kind tot. „Der Staat Polen hat Blut an den Händen!“, ist Agnieszkas Familie überzeugt.
Die Schwangere war bereits kurz vor Weihnachten mit starken Schmerzen im Unterleib ins Spital eingeliefert worden. Einer der beiden Föten war gestorben. „Die Entfernung des toten Fötus wurde nicht genehmigt, da dies nach polnischem Recht strengstens verboten ist“, erzählte die Familie auf Facebook.
Erst zwei Tage nach Tod von zweitem Fötus handelten Ärzte
Stattdessen hätten die Ärzte darauf gewartet, dass die Lebensfunktionen des anderen Zwillings von selbst aufhören. Das war erst sieben Tage später der Fall - über diesen Zeitraum blieb das tote Kind in ihrem Unterleib. Währenddessen verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Agnieszka zusehends. Erst zwei Tage, nachdem das Herz des verbliebenden Fötus‘ zu schlagen aufgehört hatte, wurden die toten Zwillinge schließlich entfernt.
Doch die Polin erholte sich nicht von dieser Tortur - sie verstarb schließlich nach wochenlangem Todeskampf am 25. Jänner. Ihre Familie vermutet, dass sie an einem septischen Schock gestorben ist - das Krankenhaus machte keine Angaben zur Todesursache. „Wir sind am Boden zerstört und der Schmerz, der uns begleitet, ist unbeschreiblich“, so die Familie. Sie wollen, dass die Ursache des Todes ihrer Angehörigen restlos aufgeklärt wird.
Auch fehlgebildete Föten dürfen nicht abgetrieben werden
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Schwangere in Polen stirbt, weil ihr trotz Komplikationen eine Abtreibung verweigert wurde. Auch die EU kritisiert das restriktive Abtreibungsrecht in Polen scharf und fordert eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Sogar die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten ist dort verfassungswidrig.
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