„Krone“-Kommentar

Grasser-Richterin will sich keine Blöße geben

Politik
28.01.2022 10:14

Der Druck auf Richterin Marion Hohenecker ist in den vergangenen Wochen sehr groß geworden. Vor allem seit dem Interview mit der neuen Präsidentin des Oberlandesgerichtes Wien, Katharina Lehmayer, in der sie die Zustellung des schriftlichen Urteils für die nächsten Tage angekündigt hat. Beobachter deuteten dies als Wink mit dem Zaunpfahl. Die neue OLG-Präsidentin hat nämlich eine Beschleunigung bei Prozessen als Ziel Präsidentschaft auf ihre Fahnen geheftet.

Es erscheint dem Bürger unverständlich, dass ein Angeklagter mehr als 13 Monate auf die schriftliche Ausfertigung seines Urteils warten muss. Doch in diesem Fall, der mit keinem anderen zu vergleichen ist, ist zu bedenken: Richterin Hohenecker weiß genau, dass dieses Urteil eines der meistkommentierten, meistdiskutierten und vor allem meistbegutachteten sein wird. Strafrechtsprofessoren werden im Auftrag der Verteidigung jeden Nebensatz auseinandernehmen, um die harte Entscheidung des Gerichts - acht Jahre Haft für Grasser - doch noch zu kippen. Und hier wollte sich die Richterin keine Blöße geben. Wesentliche Fehler könnten sich für ihre weitere Karriere als wenig förderlich erweisen, wie andere Fälle gezeigt haben. Sie musste außerdem in dem 1300 Seiten starken Konvolut vermeiden, dass sie sich an verschiedenen Stellen, und sei es nur in Details, widerspricht.

Die Anwälte haben angekündigt, mit scharf formulierten Berufungen den Schuldspruch zu Fall zu bringen. Für sie von entscheidendem Interesse wird die Frage sein, wie Richterin Hohenecker begründet, dass nur Grasser allein der „Verräter“ bei der Vergabe der Bundeswohnungen im Sommer 2004 gewesen sein konnte. Dass er es war, der das Anbot von 960 Millionen Euro an die Konkurrenz verraten hat. Es gab Zeugen, die aussagten, dass diese Information damals vielen Leute bekannt war. Laut dem mündlich verkündeten Urteil flossen für diese Information knapp zehn Millionen Euro Schmiergeld.

Doch der Streit um Schuld oder Schuldlosigkeit Grassers wird noch Jahre dauern. Mit einer Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof ist kaum vor Sommer 2023 zu rechnen und sollte das Urteil, wenn auch nur in Teilen, aufgehoben werden, wäre die Rechtskraft kaum vor 2025 zu erwarten. Und das wäre dann 21 Jahre nach der prozessrelevanten Vergabe der Bundeswohnungen vom Sommer 2004. Grasser ist auch in weitere Strafverfahren verwickelt. Ein Prozess um Steuerhinterziehung wird im Sommer dieses Jahres beginnen.

Porträt von Peter Grotter
Peter Grotter
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