Insgesamt 1280 Seiten umfasst das seit Freitag vorliegende schriftliche Urteil im Buwog-Prozess: Richterin Marion Hohenecker begründet darin ausführlich, wie sie zu den acht Schuldsprüchen und das zugehörige Strafausmaß - unter anderem acht Jahre Haft für Karl-Heinz Grasser, sieben für Lobbyist Walter Meischberger und sechs Jahre für Peter Hochegger - gekommen ist. Außerdem nimmt sie zu den Vorwürfen Stellung, aufgrund abschätziger Twitter-Äußerungen ihres Ehemannes gegenüber dem Hauptangeklagten Grasser dem Anschein zu unterliegen, „objektiv befangen“ gewesen zu sein. Sie stellt dies entschieden in Abrede, viele Verteidiger sehen das aber völlig anders und wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.
„Nicht nur der Anschein objektiver Befangenheit der Richterin, sondern etwa auch der Umstand, dass die Schöffen die Phase der Urteilsfindung immer wieder unterbrochen haben und mehrfach nach Hause gegangen sind, verstößt klar gegen die Rechtsordnung“, sagt der am Buwog-Prozess teilgenommene Wirtschaftsanwalt Oliver Scherbaum im „Nachgefragt“-Talk mit Gerhard Koller.
Aufnahmen „eindeutig rechtswidrig“
Ebenso waren die bekannt gewordenen Aufnahmen vertraulicher Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten in den Pausen des Verfahrens eindeutig rechtswidrig, weshalb nun der Weg zum Obersten Gerichtshof gesucht werde. Die OGH-Entscheidung zur Berufung erwartet Scherbaum womöglich erst 2024 - 20 Jahre nach den eigentlichen Vorfällen im Buwog-Bieterverfahren.
Das gesamte Interview mit vielen brisanten Details zum Ablauf des Verfahren - immerhin der größte Korruptionsprozess, den es in Österreich je gegeben hat - sehen Sie im Video oben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.