In Italien gelten seit Dienstag weitere Corona-Regeln, die auch Reisende betreffen. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle - egal, ob geimpft oder genesen - auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.
Seit Anfang Jänner hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel - also geimpft oder genesen.
Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Am Dienstag trat für Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern braucht man zumindest einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.
In dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern sind fast 81 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Die täglichen Corona-Fallzahlen gingen zuletzt zurück. Am Montag meldeten die Behörden rund 57.700 Neuinfektionen und annähernd 350 Virus-Tote.
Land will Ausnahmezustand nicht verlängern
Italien will den bis zum 31. März andauernden Corona-Ausnahmezustand nicht mehr verlängern. „Ich glaube, dass der Ausnahmezustand nicht verlängert wird. Bis Ende Februar werden wir viele der heutigen Beschränkungen abgeschafft haben. Vielleicht sollte auch der Grüne Pass überdacht werden - und zwar auf der Grundlage der Entwicklung des Virus“, so Gesundheits-Staatssekretär Pier Paolo Sileri.
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