Thema des Tages

Hungriger Fischotter wird zum Fall für Gerichte

Kärnten
01.02.2022 09:22

Prozesse am Bundesverwaltungsgericht und auch am Verfassungsgericht: Ein Lavanttaler Forstwirt kämpft um den Ersatz von 130.000 Euro Schaden, den gefräßige Marder jährlich bei ihm anrichten.

Der Fischotter und Ulrich Habsburg-Lothringen werden wohl keine guten Freunde mehr. Schon seit Jahren frisst sich der Marder an der Unteren Lavant satt und vertilgt jährlich Fische im Wert von rund 130.000 Euro. Diesen Schaden möchte der Forstwirt, der das Gewässer von der Kelag gepachtet hat, im Wege des Kärntner Wildschadenersatzes refundiert bekommen – doch dieser Weg ist holprig, wie sein Rechtsanwalt Rudi Vouk erzählt: „Es gibt viele Hindernisse. Zum einen soll der Pächter nicht mehr zum Zug kommen. Und zum anderen ist da die Verjährungsfrist.“

In ganz Kärnten gab es 2017 gezählte 361 Fischotter. (Bild: Tröster Andreas)
In ganz Kärnten gab es 2017 gezählte 361 Fischotter.

Schäden binnen 14 Tagen melden
Denn Schäden durch den Fischotter müssen – wie auch bei anderen Raubtieren – so schnell wie möglich und binnen 14 Tagen gemeldet werden. „Das Land hat jetzt zwar verordnet, es reiche, wenn für Fließgewässer einmal jährlich ein Schadensbericht erfolge, aber das gilt nicht bei allen Gemeinden. Betroffene kennen sich nun teilweise gar nicht mehr aus“, meint Vouk.

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Der Anspruch auf Ersatz des Wild- und Jagdschadens erlischt, wenn der Berechtigte ihn nicht binnen 14 Tagen anzeigt oder bei der Schlichtungsstelle anmeldet.

Aus dem Kärntner Jagdgesetz 70/2020

Verlust zu spät eingefordert
Auch in diesem Streit-Fall soll der beträchtliche Fischverlust zu spät eingefordert worden sein, weshalb sich die Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten auch nicht zuständig fühlte. Der Bundesverwaltungsgerichtshof sieht das zwar anders und empfahl ungeachtet eines Verfahrensfehlers im Spätherbst in seiner Entscheidung noch ein einigendes Gespräch: „Die Schlichtungsstelle wäre zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet.“

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat aber in dem Akt vor kurzem ohne Schlichtung und auch ohne Verhandlung erneut abschlägig beschieden und Habsburgs Ansinnen zurückgewiesen: „Es wird wieder Verjährung angenommen“, fasst Vouk zusammen. „Mein Mandant bleibt derzeit weiter auf dem Fischotter-Schaden sitzen. Deswegen gehen wir erneut zum Bundesverwaltungsgerichtshof nach Wien.“ Auch der Verfassungsgerichtshof wurde bereits angerufen - bisher allerdings vergeblich.

Fonds von 200.000 Euro pro Jahr
Das Interesse des Landes, die Mahlzeiten des Fischotters im Lavanttal zu berappen, ist verständlicherweise überschaubar - denn der ganze Fonds ist mit 200.000 Euro jährlich dotiert. Ein einzelner Anspruch über 130.000 Euro pro Jahr würde das Budget großteils aufzehren. Vouk: „Man schafft deswegen eine eigene Lex Habsburg.“

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