Frist herabgesetzt

Nun auch Impfzertifikate für zu früh Geboosterte

Tirol
01.02.2022 12:18

Die Liste jener Betroffenen, die vor Ablauf der 120-Tage-Frist ihre Booster-Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben und deshalb keinen 3/3-Eintrag im Grünen Pass bekamen, ist schier endlos - die „Krone“ berichtete ausführlich. Nun gibt es gute Nachrichten zu verkünden: Das Gesundheitsministerium hat endlich reagiert und die Frist auf 90 Tage heruntergesetzt! Jeder Betroffene kann sich ab sofort sein neues Zertifikat in der Apotheke abholen oder es online herunterladen!

Den dritten Stich bereits erhalten, doch laut Grünem Pass sind die Betroffenen dennoch nur zweimal geimpft. Und das alles, weil sie wenige Tage vor Ablauf der vorgegebenen Frist von vier Monaten zum Impfzentrum oder zu ihrem Arzt kamen. Nicht nur zahlreiche Tiroler - unter ihnen auch einige Hochrisikopatienten und Transplantat-Patienten - meldeten sich bei der „Krone“ sowie bei der Liste Fritz in Tirol, sondern auch etliche Betroffene aus anderen Bundesländern.

Seine Booster-Impfung wird Mario Moser nicht im Grünen Pass angerechnet, weil der Termin zu früh war. Ähnlich ergeht es einem weiteren Tiroler. (Bild: Christian Forcher, Krone KREATIV)
Seine Booster-Impfung wird Mario Moser nicht im Grünen Pass angerechnet, weil der Termin zu früh war. Ähnlich ergeht es einem weiteren Tiroler.

So zum Beispiel Mario Moser. Der Hotel-Mitarbeiter ließ sich ohne Termin am 4. Dezember im Innsbrucker Impfzentrum die dritte Dosis verabreichen. Um einen (!) Tag zu früh. „Vor Ort wurde mir versichert, dass dies kein Problem sei und die Eintragung in den Grünen Pass später erfolge“, berichtete er. Wenige Tage später holte sich Moser in der Apotheke den Ausdruck über die Bestätigung. Impfung und Datum waren zwar korrekt vermerkt, allerdings stand nicht 3/3 Impfungen, sondern lediglich 2/2 Impfungen auf dem Nachweis.

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Vor Ort wurde mir versichert, dass dies kein Problem sei und die Eintragung in den Grünen Pass später erfolge.

Betroffener Mario Moser

Probleme im Ausland vorprogrammiert
Im Inland ist es zwar auch möglich, seinen gelben Impfpass bei Kontrollen herzuzeigen, im Ausland kann ein fehlendes scanbares EU-Impfzertifikat über die Booster-Impfung aber durchaus zu einem Problem werden. Die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) und das Gesundheitsministerium betonten damals: „Eine diesbezügliche Korrektur kann nicht durchgeführt werden.“

Neues Zertifikat ab sofort abholen bzw. downloaden
Doch nun gibt es für alle Betroffenen eine Frohbotschaft zu verkünden. Denn im Rahmen der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde eine Lösung gefunden. Und diese sieht wie folgt aus: Der gesetzliche Mindestabstand zwischen zweiter und dritter Impfung wird ab 1. Februar 2022 von 120 auf 90 Tage reduziert. Betroffenen wird demnach ein neues Impfzertifikat (3/3) ausgestellt, das wie gewohnt kostenlos in Apotheken ausgedruckt oder mit Handysignatur aus dem E-Impfpass heruntergeladen werden kann. Dieses muss dann nochmals händisch in die Grüner-Pass-App geladen werden, eine automatische Aktualisierung in der App gibt es nicht.

Nicht alle in Europa verwendeten Impfstoffe werden bei der Impfpflicht in Österreich anerkannt. (Bild: Huber Patrick)
Nicht alle in Europa verwendeten Impfstoffe werden bei der Impfpflicht in Österreich anerkannt.

Das Land Tirol hat noch am Montagabend die Betroffenen via E-Mail informiert (dieses Dokument liegt der „Krone“ vor): „Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir durch unseren beständigen und vehementen Einsatz nun eine Lösung durch das Gesundheitsministerium erwirken konnten und die Frist zwischen zweiter und dritter Impfung nunmehr auf 90 Tage herabgesetzt wurde. Das neue Zertifikat ist ab sofort online oder in den Apotheken verfügbar.“

Land Tirol bestätigt Änderung
Auf „Krone“-Nachfrage bestätigt das Land Tirol diese Vorgehensweise. „Im Hinblick auf die Impfzertifikate handelt es sich um eine Zuständigkeit des Bundes. Mit vergangener Woche wurde vonseiten des Bundes diese neue Regelung festgelegt“, erklärt Bettina Sax von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, und ergänzt: „Aus medizinischer Sicht wird weiterhin ein Abstand zwischen der zweiten und der dritten Impfung von 120 Tagen empfohlen, da es sich hierbei um die maximale Untergrenze handelt.“

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Mit vergangener Woche wurde von Seiten des Bundes diese neue Regelung festgelegt.

Bettina Sax, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Land Tirol

„Ohne ständigen Druck bewegt sich das Land Tirol keinen Zentimeter“
Mit gemischten Gefühlen reagiert die Tiroler Landtagsabgeordnete Andrea Haselwanter-Schneider (Liste Fritz): „Ohne ständigen Druck bewegt sich das Land Tirol keinen Zentimeter, was das Land Tirol aber nicht daran hindert, sich jetzt für eine Lösung abzufeiern, die der Bund nach einigen Wochen der Ungewissheit umgesetzt hat. Erst der politische Druck der Liste Fritz und der mediale Druck der Kronen Zeitung haben dazu geführt, dass der Bund die Probleme mit dem Grünen Pass schließlich behoben hat.“

Und sie führt weiter aus: „Wir haben eine akzeptable Kulanzlösung für jene Menschen, die ihre Booster-Impfung bzw. ihren dritten Stich ein paar Tage vor der 120 Tage Frist erhalten haben, gefordert. Jetzt wird die Frist auf 90 Tage reduziert und für die Menschen eine Lösung gefunden, was uns sehr freut. Es war und ist niemandem damit geholfen, wenn sich Menschen in Tirol freiwillig impfen lassen und aufgrund einer Fristunterschreitung keinen Grünen Pass bekommen. Wir hoffen, dass das Land Tirol weitergedacht hat und für zukünftige Impfungen eine Unterschreitung der Frist schon bei der Anmeldung unmöglich macht.“

Andrea Haselwanter-Schneider, Klubobfrau der Liste Fritz. (Bild: Liste Fritz)
Andrea Haselwanter-Schneider, Klubobfrau der Liste Fritz.

„Die Menschen verlieren den Überblick“
Nicht jeder impfwillige Mensch in Tirol könne die Tage für irgendwelche Fristen selbst im Blick haben, da müsse schon die Behörde mit einem wasserfesten Anwendungssystem alle Probleme aus der Welt schaffen, bevor sie überhaupt entstehen. „Die Menschen in Tirol verlieren bei den vielen Maßnahmen den Überblick und müssen sich darauf verlassen können, dass sie nicht dafür bestraft werden, wenn sie in gutem Willen handeln und ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems leisten wollen“, ist Haselwanter-Schneider überzeugt.

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