Der Musikwissenschafter, Professor und Ex-Rektor des Salzburger Mozarteum, Siegfried Mauser, muss nach seiner Verurteilung wegen sexueller Nötigung knapp vier Jahre ins Gefängnis. Bis 1. Februar, 14 Uhr, hätte er seine Haft antreten sollen. Doch er erschien nicht.
Siegfried Mauser sträubt sich! Der ehemalige Rektor der Universtiät Mozarteum und Präsident der Musikhochschule München ist der Aufforderung des Landesgerichtes Salzburg zum Antritt seiner Haftstrafe bis 1. Februar 2022, 14 Uhr, nicht nachgekommen. Mauser, der im Mai 2018 in München wegen sexueller Nötigung einer Sängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hätte in der Justizanstalt Puch-Urstein die Haft antreten sollen.
„Keinen Zugang“ in Justizanstalt verzeichnet
Der Leiter der Justizanstalt, Dietmar Knebel, erklärte, dass es am Dienstag während der Amtsstunden aber „keinen Zugang gegeben hat“. Zwischen 8 Uhr und 14 Uhr hätte der ehemalige Hochschul-Chef seine Strafe antreten sollen. Über die Gründe, warum er nicht rechtzeitig erschienen ist, kann derzeit noch spekuliert werden. Auf eine „Krone“-Nachfrage gab es keinerlei Antwort.
Das Landesgericht Salzburg hat nun die gesetzliche Möglichkeit, die Vorführung Mausers anzuordnen. Dieser Amtsweg kann aber einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen. Dass er die gesetzliche Frist zum Strafantritt versäumt hat, könnte mit seinem Bestreben, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu erreichen, zu tun haben.
Letzte Hoffnung Gnadengesuch?
Ende Jänner 2022 berichteten Medien aus Deutschland, dass der Verurteilte den Haftantritt verzögern wolle. Die Strafvollstreckung solle „im Gnadenwege“ aufgeschoben werden, „weil eine Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht anhängig“ sei, zitierte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) den Anwalt des Verurteilten. Der habe sich diesbezüglich mit einer „Eingabe“ an den österreichischen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen gewandt. Zudem soll der Anwalt den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder „als Träger des Gnadenrechts um die Erklärung seiner Zustimmung gebeten“ haben.
Laut einem Onlinebericht von BR24 soll sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrags richten. Mit einem abermaligen Verfahren wolle der Verurteilte „die Glaubwürdigkeit eines Opfers in Zweifel“ ziehen. Das Landgericht Augsburg habe die Wiederaufnahme mangels Eignung von Tatsache und Beweismittel, einen Freispruch zu bewirken, nicht zugelassen. Eine Beschwerde beim Oberlandesgericht München habe keinen Erfolg gehabt.
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