Einstimmig abgewiesen
Breivik scheitert mit Antrag auf Haftentlassung
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik kommt nicht auf freien Fuß. Sein Antrag auf Haftentlassung wurde einstimmig abgewiesen, teilte das Bezirksgericht Telemark am Dienstag mit. Vor etwas mehr als zehn Jahren hat der heute 42-Jährige das Leben von 77 Menschen ausgelöscht.
Am 22. Juli 2011 hatte Breivik eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker mit 69 Toten in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an.
Diese Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.
Verwahrung bedeutet in Norwegen im Gegensatz zu einer normalen Gefängnisstrafe so viel wie eine zeitlich unbegrenzte Strafe: Sie kann alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.
Das norwegische Recht räumt Verurteilten jedoch ein, nach Ablauf der Mindestdauer ihrer Strafe eine Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Das hatte Breivik im September 2020 getan. Er behauptete in der Verhandlung, der Gewalt abgeschworen zu haben. Er sei aber weiter Nationalsozialist. Zudem beschwerte er sich über seine Haftbedingungen.
Richter halten Breivik weiter für gefährlich
Der 42-Jährige will jetzt gegen die Ablehnung seines Antrages in Berufung gehen, wie sein Verteidiger Oystein Storrvik den norwegischen Sendern NRK und TV2 mitteilte. Dem einstimmigen Urteil zufolge halten die Richter Breivik weiterhin für gefährlich. Dieser vertrete heute dieselben ideologischen Standpunkte wie 2011, das Gericht habe keine Zweifel daran, dass er auch heute noch in der Lage sei, neue schwere Verbrechen zu begehen.
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