Bei der Postenbesetzung in der Justiz bestehe offensichtlich ein „guter Grund für eine Reform“, stellt Sabine Matjeka, die Präsidentin der Richtervereinigung, angesichts der türkis-grünen Sideletter-Vereinbarung und des Chats der OGH-Vizepräsidentin Eva Marek fest. Richtervereinigung und Justiz-Gewerkschaft fordern in einem Offenen Brief an die Regierung deshalb, dass alle Ernennungen nur mehr auf Basis verbindlicher Vorschläge richterlicher Gremien erfolgen.
„Als Standesvertretung lehnen wir parteipolitische Erwägungen in Besetzungsverfahren ab“, heißt es in dem von Matejka und Justiz-Gewerkschaftschef Martin Ulrich unterzeichneten Schreiben. Um die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit - und damit deren Akzeptanz - zu sichern, dürfe nur die Eignung der Bewerber maßgeblich sein.
Unabhängigkeit hochhalten
Es gelte, „jeden Anschein einer Möglichkeit, aus parteipolitischen bzw. unsachlichen Erwägungen Einfluss auf solche Besetzungen nehmen zu können“, strukturell auszuschließen - indem die Rolle unabhängiger Kollegialorgane bei allen Bestellungsvorgängen in der Gerichtsbarkeit gestärkt wird, insbesondere auch jenen für Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes und der Verwaltungsgerichte.
Auch das Übernahmeverfahren in den richterlichen Vorbereitungsdienst müsse den unabhängigen Personalsenaten übertragen werden, verlangen die Standesvertreter. Diese bestehen mehrheitlich aus (alle vier Jahre) von den Richtern gewählten Kollegen des jeweiligen Gerichts.
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