Was Apple-Chef Tim Cook kann, können auch ganz gewöhnliche Internetnutzer - nämlich ihr Haus in Apples Karten oder auf Google Maps unkenntlich machen, um damit ihre Privatsphäre zu schützen. Dafür braucht es lediglich eine E-Mail bzw. ein paar Klicks.
Dass Apple-CEO Tim Cook nach einer einstweiligen Verfügung gegen eine mutmaßliche Stalkerin sein Anwesen im hauseigenen Kartendienst sowie dem Google-Pendant verpixeln ließ, hat manch krone.at-Leser verärgert. „Also gibt es Datenschutz nur, wenn man Konzernboss ist. Alle anderen müssen sich in den Garten schauen lassen“, schrieb etwa Nutzer „Maulsperre“.
E-Mail bei Apple genügt
Tatsächlich können jedoch auch „alle anderen“ ihr Haus, ihr eigenes Gesicht oder beispielsweise ihr Autokennzeichnen unkenntlich machen lassen. Bei Apple gestaltet sich dies vergleichsweise einfach - ein Mail an MapsImageCollection@apple.com genügt.
Der iPhone-Hersteller schreibt dazu auf seiner Website: „Wir verpflichten uns, Deine Privatsphäre bei der Durchführung dieser Datenerhebungen zu schützen. Zum Beispiel werden wir Gesichter und Nummernschilder auf Bildern unkenntlich machen, die in ‘Look Around‘ veröffentlicht werden. Wenn Du (…) die Verpixelung eines Gesichtes, eines Nummernschilds oder Deines eigenen Hauses beantragen möchtest, wende Dich bitte an uns.“
Google will es genauer wissen
Auch Google „ergreift verschiedene Maßnahmen bei der Veröffentlichung von Street-View-Bildern in Google Maps, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen.“ So werden etwa Personen und Nummernschilder - in der Regel - automatisch unkenntlich gemacht. Sollte dies nicht der Fall sein oder Nutzer wünschen, dass ihr „komplettes Haus oder Auto bzw. Teile davon“ verpixelt werden, könnten sie über die „Problem melden“-Funktion einen entsprechenden Antrag stellen.
Letztere findet sich in am zu reklamierenden Ort in Street View, sowohl in der App als auch im Browser am PC, hinter den drei senkrechten Punkten. In einem anschließenden Formular können Nutzer angeben, was unkenntlich gemacht werden soll und den entsprechenden Bildausschnitt markieren. Damit sich allerdings Gesicht, Haus oder Auto eindeutig identifizieren lassen, bittet Google um „zusätzliche Informationen“ (siehe Screenshot).
Der Internetkonzern weist außerdem darauf hin, dass eine „Unkenntlichmachung nicht rückgängig gemacht werden“ kann.
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