„Da die beiden genannten Behörden in dieser Angelegenheit entgegen den Grundsätzen der Verwaltung, vor allem hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit handeln, ersuchen wir die Volksanwaltschaft uns zu helfen, unser Recht als Bürger der Republik Österreich zu erlangen“, schreibt das Ehepaar Neubauer an die Volksanwaltschaft. Gemeint sind Linzer Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium.
Boostern erst nach vier Monaten empfohlen
Mangels Eintragung der mit PCR-Labortests nachgewiesenen türkischen Genesung im Jänner in den hiesigen Grünen Pass sind auch die Vollimmunisierungen aus dem Juni 2021 (wie bei Zehntausenden anderen) nun verfallen - aber Boostern wird erst ab vier Monate nach Genesung empfohlen. Offenbar gibt es für die Nichtanerkennung nicht einmal Rechtsgrundlagen: Willkürverdacht!
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