40 Seiten lang ist die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes. Der entscheidende Satz findet sich gleich am Anfang: „Die Beschwerde wird gemäß §12 Gemeindebeamtengesetz als unbegründet abgewiesen.“ Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig. Dem Amtsleiter bleibt daher nur mehr die Möglichkeit ein Höchstgericht einzuschalten. Ob ein Rechtsmittel auch ergriffen wird, ist unklar. Der ÖVP-nahe Anwalt des Amtsleiters, Andreas Pallauf, hat mehrere „Krone“-Anfragen ignoriert.
SPÖ-Bürgermeister Alexander Stangassinger will zuerst die Entscheidung genau studieren. Einzig zur Bestätigung der Suspendierung richtet er aus: „Es zeigt nur, dass meine Vorgangsweise die richtige war.“
Interessant: Die kürzlich aufgetauchten Chats zwischen dem Amtsleiter und ÖVP-Kollegen hatten keinen Einfluss. Oder wie es das Gericht formuliert: Sie „ändern nichts“ an der Entscheidung zur Suspendierung. Die bislang aufgekommen Vorwürfe hinsichtlich Pornos und Nazi-Lieder auf dem Dienst-PC des Amtsleiters reichten wohl aus.
Übrigens: Das Speichern der anzüglichen Videos begründete der Amtsleiter mit einer gewissen „Sinnlichkeit und Ästhetik“ der Aufnahmen.
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