Nach Schießerei

Haft für Schussopfer: „Muss Gesellschaft schützen“

Niederösterreich
03.02.2022 17:17

Von den letzten zehn Jahren saß er acht hinter Gittern. Jetzt muss ein 30-Jähriger erneut ins Gefängnis. Es handelt sich um jenen Türken, der - wie berichtet - im August in St. Pölten von einem Landsmann angeschossen wurde. Wegen schwerer Körperverletzung fasste er jetzt selbst vier Jahre Haft aus - nicht rechtskräftig.

Showdown gestern am Landesgericht St. Pölten: Am 21. August des Vorjahres war es in der Landeshauptstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Türken gekommen, die mit Schüssen endete. Nach der Hauptverhandlung gegen den 36-jährigen Schützen – er wurde zu 4,5 Jahren Haft verurteilt – musste sich jetzt auch das Schussopfer wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der mehrfach vorbestrafte 30-Jährige soll sowohl seinen damaligen Kontrahenten, als auch seine Geliebte mehrfach geschlagen, getreten und auch bedroht haben. Im vergangenen Juni kam es im Zuge eines Drogendeals zum Streit zwischen den beiden Männern. Dabei schlug der 30-Jährige fünfmal mit der Faust auf den späteren Schützen ein.

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Es muss sichergestellt werden, dass die Gesellschaft vor ihnen geschützt wird!

Richterin im Prozess

Schlimmes Verletzungsbild
Am 11. September, etwa drei Wochen nach der Schießerei, kam es dann zum Streit mit seiner Freundin. Dabei trug die Frau zahlreiche Verletzungen davon, unter anderem Hämatome am ganzen Körper, eine gebrochene Nase und ein angebrochenes Brustbein. Der Täter hatte sich in Rage auf sie gekniet. „Sie hat eine sensible Haut und bekommt schon von Umarmungen blaue Flecken“, erklärte er. Für Frau Rat war jedoch klar: „Man muss die Gesellschaft vor ihnen beschützen!“

Hohe Gewaltbereitschaft
Das Opfer erhält 2800 Euro Schmerzensgeld. Nach dem Urteil drohte alles zu eskalieren: „Vier Jahre für leichte Verletzungen?“, brüllt der Angeklagte und beschimpft die Anwesenden. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Die Geliebte wurde wegen Falschaussage vor Gericht zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte aus Angst vor ihrem Freund vor der Polizei gelogen.

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