Der 52-Jährige hatte am 4. Juni des Vorjahres in dem Lokal einen 56-jährigen Kellner geschlagen und ihn mit einem Klappmesser am Hals und am Oberarm verletzt haben. Sein Sohn hat danach zweimal auf den Kellner geschossen haben, wobei ein Projektil den Mann in den Bauch traf. Beiden wurde von der Anklage deshalb versuchter Mord sowie unbefugter Waffenbesitz vorgeworfen. Auslöser für die Tat dürften Probleme mit der Ex-Freundin des 52-Jährigen, die in dem Bordell gearbeitet hat, gewesen sein.
Bei der Verletzung, die der Vater dem 56-jährigen Kellner zugefügt haben soll, handelte es sich nach den Worten eines Gerichtsmediziners um einen "guten, kräftigen Schnitt". Beide Angeklagte gaben zu, dass sie unbefugt ein Messer beziehungsweise eine Pistole besessen hätten.
Verteidiger des Sohnes plädierte auf Notwehr
Der 52-Jährige habe "keinesfalls" in Kauf genommen, den Kellner zu töten, argumentierte sein Verteidiger. Sonst hätte er zugestochen - "das geht in einer Sekunde" - und ihm nicht eine Schnittverletzung zugefügt. "Ich finde nicht, dass er zu viel gemacht hat - ehrlich nicht", meinte der Anwalt des 27-Jährigen: Der Sohn habe mit den zwei Schüssen, von denen einer den Kellner traf, seinen Vater schützen wollen.
An einem Schuldspruch für den 52-Jährigen könne es in beiden Anklagepunkten "keinen Zweifel geben", erklärte der Staatsanwalt. Beim Sohn sei er sich nicht sicher, ob dieser - wie vom Verteidiger argumentiert - in Notwehr gehandelt habe. Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, bekräftigten die beiden Beschuldigten, dass ihnen die Tat leid tue.
Vater bereits mehrfach einschlägig vorbestraft
Als mildernd sei beim 52-Jährigen zu berücksichtigen gewesen, "dass es beim Versuch geblieben ist", so die Vorsitzende des Senats, Richterin Karin Knöchl, in der Urteilsbegründung. Auch das Teilgeständnis beim unerlaubten Waffenbesitz sei als mildernder Umstand zu berücksichtigen. Erschwerend sei beim Angeklagten eine Vielzahl einschlägiger Vorstrafen und das Zusammentreffen eines Verbrechens mit einem Vergehen. Auch beim 27-Jährigen wurde sein Geständnis hinsichtlich des Waffendelikts als mildernd berücksichtigt. Erschwerend kamen bei ihm eine einschlägige Vorstrafe sowie der Umstand, dass bei ihm zwei Vergehen zusammentrafen, hinzu.
Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil an. Beim Sohn ist die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Beim Vater ließ sich der Ankläger die Entscheidung offen. Der 27-Jährige wurde bedingt entlassen, da ihm auf seine einjährige Haftstrafe jene elf Monate angerechnet wurden, die er sich bereits in Untersuchungshaft befunden hatte.
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