„Auch Handynachrichten-Protokolle sind vom Briefschutz erfasst“, ist sich Halleins Vizebürgermeister Florian Scheicher (ÖVP) nach Beratung mit seinem Anwalt sicher. Die Veröffentlichung der brisanten Chats des suspendierten Amtsleiters der Stadt hält Scheicher daher für höchst problematisch. Wie berichtet, tauchten vergangene Woche unzählige Handynachrichten des Spitzenbeamten auf – adressiert an ÖVP-Politiker und parteinahe Personen. Darunter auch Scheicher selbst.
Für den Vize-Stadtchef steht ein Rechtsbruch nach dem Datenschutzgesetz im Raum. Und: „Die Gemeinde hat womöglich personenbezogene Daten verarbeitet und weitergegeben – ohne Einwilligung der Betroffenen.“ Eine Aufforderung seitens der Justiz habe es hierfür nicht gegeben. „Sollte so ein Vorgehen wie in Hallein rechtlich in Ordnung sein – muss man jedem Menschen, der ein Diensthandy privat nützt, künftig davon klar abraten“, sagt Scheicher. Er berät sich mit seinem Anwalt die weitere Vorgehensweise. Eine Klage ist nicht ausgeschlossen.
Selbst illegale Daten dienen als Beweismittel
Gegen den suspendierten Beamten – neben den Handynachrichten fand man auf seinem Dienst-Computer auch Pornos und Nazi-Lieder – läuft weiter ein Disziplinarverfahren seitens der Gemeinde. Sämtliche aufgetauchten Daten dürfen in diesem Verfahren als Beweismittel dienen – selbst wenn sie auf illegale Weise erlangt worden sein sollten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.