Royaler Rosenkrieg um 1,2 Millionen Euro und eine Villa in Portugal! Seit dem Scheidungsverfahren 2018 kämpft die Urenkelin von Erzherzog Franz Ferdinand um ihr zugesprochenes Vermögen. Nun droht dem „Ex“ gar Haft!
Prunkvolle Hochzeit im Oktober 2007 im Stift St. Peter in Salzburg: Die pompöse Trauungszeremonie zwischen Marie-Therese von Hohenberg und dem britischen Selfmade-Millionär Anthony Bailey mit 600 geladenen Gästen (darunter auch Lord Nicholas Windsor) galt als das glanzvollste Society-Event des Jahres.
Elf Jahre später war es dann aber vorbei mit der großen Liebe: Trennung inklusive verbissenen Kampfes um das gemeinsame Vermögen sowie um eine Villa an der portugiesischen Küste.
„Ex“ schuldet 1,2 Millionen Euro
Umgerechnet rund 2,4 Millionen Euro wurden der Urenkelin des 1914 in Sarajewo ermordeten Erzherzogs Franz Ferdinand damals vom Familiengericht in im Zuge der Scheidung zugesprochen. Vier Jahre später stand Marie-Therese von Hohenberg nun neuerlich in London vor Gericht. Weil sich ihr „Ex“ und der Vater des gemeinsamen Kindes bis heute weigert, noch ausstehende 1,2 Millionen Euro zu bezahlen.
Niemand will den Vater seines Kindes ins Gefängnis schicken. Frau Hohenberg-Bailey blieb jedoch keine andere Wahl.
Julian Ribet, Anwalt von Marie-Therese von Hohenberg
Der Beschuldigte, der sich in der besagten Villa in Portugal „verstecken“ soll und sämtliche Vorwürfe seiner Ex-Frau hartnäckig bestreitet, glänzte bei der Anhörung mit Abwesenheit, ließ sich von Anwälten vertreten.
Wohl aus weiser Voraussicht: Denn das Urteil fiel gar nicht gut aus für den ehemaligen PR-Berater und Tony-Blair-Unterstützer: Der Richter entschied im Zuge der öffentlichen Anhörung nicht nur zugunsten seiner Ex-Frau. Er ging noch weiter und verhängte eine zwölfmonatige Haftstrafe über Anthony Bailey – wegen „Missachtung von Gerichtsbeschlüssen“, so die juristische Begründung.
Er hat das Gericht bei fast jeder Gelegenheit behindert und taktische Spielzüge eingesetzt, um den Prozess zu verzögern.
Die Haftbegründung des Richters
Bei Rückkehr nach England klicken Handschellen
Heißt: Wenn der Beschuldigte seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen sollte, klicken für ihn bei der Rückkehr nach England oder Wales die Handschellen. Einen internationalen Haftbefehl wird es aber wohl nicht geben. Da Bailey keine Straftat begangen, sondern „nur“ gegen gerichtliche Anordnungen verstoßen habe, wie der Richter erklärte.
Das letzte Kapitel im royalen Rosenkrieg dürfte demnach noch nicht geschrieben sein ...
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