Tesla hat erneut Ärger mit den Behörden wegen Tweets seines Chefs Elon Musk. Der US-Elektroautobauer erhielt im November eine Vorladung der US-Börsenaufsicht SEC, wie aus einer Pflichtmitteilung vom Montag hervorgeht.
Dabei geht es um einen Tweet vom 6. November, in dem Musk die Veräußerung von zehn Prozent seiner Anteile in Aussicht gestellt und dies an den Ausgang einer Twitter-Abstimmung über diese Frage geknüpft hatte. Er werde sich an das Ergebnis der Abstimmung halten, egal wie es ausfalle, versicherte Musk. 57,9 Prozent der Umfrageteilnehmer stimmten schließlich für den Aktienverkauf. Das Paket war zu dem Zeitpunkt rund 21 Milliarden Dollar wert, seit der Umfrage hat die Aktien an der Börse allerdings fast ein Viertel an Wert verloren.
Musk hatte zur Twitter-Umfrage erklärt, Aktienverkäufe seien für ihn der einzige Weg, Steuern zu zahlen, da er bei Tesla kein Gehalt oder Bonuszahlungen beziehe. Als zumindest auf dem Papier mit Abstand reichster Mensch der Welt sah er sich zuletzt verstärkt mit Forderungen konfrontiert, mehr zum Allgemeinwohl beizutragen.
Nicht das erste Mal
Es ist nicht das erste Mal, dass Tesla wegen der Aktivitäten von Musk in sozialen Netzwerken in Schwierigkeiten gerät. So wurde das Unternehmen im Dezember unter anderem wegen des Musk-Tweets verklagt. 2018 hatte Musk einen Rechtsstreit mit der SEC wegen eines Tweets beigelegt, in dem es um einen möglichen Börsenrückzug ging. Damals hatte er eingewilligt, dass die Firmenanwälte Tweets vorab genehmigen, in denen es um wichtige Unternehmensbelange geht.
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