Die Impfpflicht ist in Kraft - inklusive Ausnahmen. Dazu benötigte Atteste können neben Amts- und Epidemieärzten grundsätzlich alle Ambulanzen inländischer Spitäler ausstellen. Allerdings nur für Personen, die dort auch in Behandlung sind. Die Ärztekammer befürchtet dennoch einen Ansturm auf die Ambulanzen. Vizepräsident Harald Mayer hält die Impfpflicht-Verordnung für „so schlecht formuliert, dass jeder, der das so lesen will, lesen wird, dass jede Spitalsambulanz solche Impfbefreiungen ausstellen kann“.
Der Kurienobmann der angestellten Ärzte befürchtet, dass viele Menschen versuchen werden, ein Befreiungsattest zu bekommen, weil sie nicht geimpft werden wollen. „Dafür sind wir nicht da und dafür haben wir keine Kapazitäten“, sagte er im Ö1-„Morgenjournal“. Patienten mit schwachem Immunsystem - etwa nach Organtransplantationen oder einer Chemotherapie - werde man aber „selbstverständlich“ ein Impfbefreiungszertifikat ausstellten, stellte Mayer klar.
In der Verordnung zur Impfpflicht werden nicht nur die Ausnahmegründe aufgezählt, sondern auch jene Stellen genannt, die das Vorliegen dieser Gründe bestätigen dürfen. Das sind einerseits die jeweils örtlich zuständigen Amts- und Epidemieärzte und andererseits „fachlich geeignete Ambulanzen für die dort in Behandlung befindlichen Patienten“.
Laut den in einer Anlage zur Verordnung aufgelisteten Einrichtungen kommen alle Ambulanzen inländischer Krankenanstalten infrage, „insbesondere“ aber solche für Immunsupprimierte, Dermatologie (etwas bei Autoimmunerkrankungen oder Allergien), Innere Medizin (z.B. Onkologie, Pneumologie), Geriatrie, Neurologie (z.B. Multiple Sklerose) und Transplantationsmedizin.
Ausnahme bei Impfpflicht verunsichert Krebspatienten
Die Krebshilfe und führende Onkologen kritisieren indessen heftig, dass Krebspatienten von der Impfpflicht ausgenommen sind. Damit seien nun genau jene Menschen ausgenommen, „die einen klaren Vorteil von der Impfung haben“, zeigte sich Wolfgang Hilbe, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie (OeGHO) in einer Aussendung verärgert.
In der seit Montag vorliegenden Verordnung zur Impfpflicht seien nun genau jene Patienten ausgenommen, die einen klaren Vorteil von der Impfung hätten, so Hilbe in einer Aussendung. Er verweist auf mehrere Studien, wonach das Risiko, an einer Covid-Infektion zu sterben, für Tumorpatienten deutlich höher als bei Personen ohne Krebserkrankung. Daher weise man seit einem Jahr auf die Wichtigkeit der Corona-Impfung hin.
„Seit der Bekanntgabe laufen Telefone heiß“
Mittlerweile wisse man, dass Krebspatienten unter Therapie „größtenteils eine ausreichende Immunantwort entwickeln. Und selbst wenn dies vereinzelt nicht der Fall ist, so schadet die Impfung keinesfalls“, ergänzte der renommierte Krebs-Experte Christoph Zielinski. Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda berichtete: „Seit der Bekanntgabe laufen die Telefone in unseren Krebshilfe-Beratungsstellen heiß.“ Das sei kein Wunder, da noch vor einem Jahr Krebspatienten vom Nationalen Impfgremium als Hochrisikogruppe für die Impfung priorisiert worden seien.
Die drei Experten stellten klar, dass weiterhin ihre gemeinsame Empfehlung gelte, wonach sich Krebs-Patienten zu ihrem eigenen Schutz gegen Corona impfen lassen sollten. Sie appellieren an die gesundheitspolitisch Verantwortlichen, „diese Verunsicherung auszuräumen“.
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