Der deutschen Angeklagten (28) - eine in Tirol lebende Psychologiestudentin - wird vorgeworfen, auf eine provokante Impfkampagne einer Berliner Werbeagentur strafrechtlich relevant reagiert zu haben. Sie soll auf Telegram und Facebook zum Lynchmord an den namentlich genannten Mitarbeitern aufgerufen haben.
„Es war nicht Absicht. Falls es so aufzufassen war und Leute ängstlich waren, tut es mir leid“, so die Angeklagte vor Gericht. Sie antwortete auf einen sehr provokanten Werbeslogan einer Berliner Werbeagentur. Auf deren Plakat war etwa groß zu lesen: „Querdenker müssen sterben!“ Dann klein darunter: „Aber nicht an Corona. Lass dich impfen. Bleib am Leben.“
"Lynchmord, abschieben, mundtot machen“
Die Studentin schrieb unter zwei Bilder der Werbekampagne und den Namen von Mitarbeitern der Agentur: „Lynchmord, abschieben, mundtot machen. Wir sind die Guten. Hass ist Nächstenliebe.“
Ich habe den Slogan ironisch interpretiert.
Die Angeklagte
„Ich habe den Slogan ironisch interpretiert“, so die 28-Jährige. Mit ihrem Kommentar, den sie auf Facebook und auf Telegram verfasste, habe sie den für den Slogan Verantwortlichen einen Spiegel vorhalten, zum Nachdenken anregen, auf Mechanismen der Ausgrenzung und gesellschaftlichen Druck hinweisen wollen. Freispruch!
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Weniger ironisch meinten es wohl so einige andere, die Mitarbeitern Morddrohungen schickten und sogar vor der Tür des Geschäftsführers auftauchten.
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