Mit hochrotem Kopf saß der 39-jährige Buchhalter auf der Anklagebank und genierte sich für seine Taten, die er auch sofort eingestand: "Mir tut alles sehr leid. Es war eine riesige Dummheit. Ich kann's mir selber nicht erklären."
Insgesamt 26 Mal vergriff sich der Angeklagte am Konto des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer. Er leitete das Geld entweder auf ein Privatkonto oder andere Kontos, für die er zeichnungsberechtigt war, um. 22.726,18 Euro ließ der Mann so verschwinden. "Es hat die Möglichkeit gegeben, dass es nie aufgefallen wäre", erklärte er. Viel Geld floss nämlich auf das Konto einer Hausverwaltung, das er ehrenamtlich verwaltete. Erst als dies zufällig ein anderer übernahm, flog alles auf.
"Wollte nur einer guten Bekannten helfen"
Gebraucht habe der Angeklagte das Geld aber nicht für sich. "Ich wollte nur einer guten Bekannten, die in Not geraten war, helfen", beteuerte er vor Gericht. Ihren Namen wollte er jedoch nicht verraten. Helfer in Not oder nicht - für Richter Josef Geisler war es gewerbsmäßiger, schwerer Betrug. Weil der Buchhalter sich jedoch noch nie etwas zu schulden kommen ließ und die gesamte Summe bereits wieder zurückgezahlt hatte, blieb es bei einem Jahr bedingter Haftstrafe, sowie dem Kostenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
von Manuel Diwosch, Tiroler Krone
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