Ausnahmen fixiert

Wo die Parkzonen in Wien gelten und wo nicht

Wohnen & Verkehr
11.02.2022 19:00

Die Stadt Wien hat die Ausnahmen von der „flächendeckenden“ Kurzparkzone fixiert. Neben Waldstücken sind es kleinere Gebiete und Siedlungen am Stadtrand, wo kostenloses Abstellen gestattet bleibt.

Pickerl für den Heimatbezirk oder Kurzparkschein lösen. Ab 1. März gelten die „flächendeckenden“ Gebührenzonen. Ganz so ist es nicht. Waldgebiete sind nicht betroffen, weil man dort ohnehin nicht hineinfahren kann. Und die Stadt hat einige wenige Ausnahmen definiert, wo man weiter kostenlos sein Fahrzeug abstellen kann. Das Stadtgebiet sieht dadurch nicht aus wie Schweizer Käse. Sondern es sind meist Siedlungen und Straßenzüge am Stadtrand (siehe nachfolgende Grafik), die ausgenommen worden sind.

Konkret sind das:

  • Im 14. Bezirk: Die Mauerbachstraße und der Wolfersberg. Grund ist eine laufende Verkehrsuntersuchung, die schon vor der Pickerl-Entscheidung beim Magistrat beantragt worden ist.
  • Im 17. Bezirk: Der Obere Heuberg. Die gut 2000 Anrainer hatten bei einer Bezirksbefragung gegen die Kurzparkzone gestimmt.
  • Im 21. Bezirk: Der Senderparkplatz am Bisamberg.
  • Im 22. Bezirk: Das Gebiet der Raffineriestraße im Bereich der Donauinsel wird stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg inklusive Dechantweg teilweise gebührenfrei sein. Die Kurzparkzone gilt jeweils nur von 8 bis 11 Uhr. Das soll Dauer- und Wochenparker verhindern. Die gebührenfreien Nachmittage sind ein Zugeständnis an Badende und Sonnenanbeter.
  • Im 23. Bezirk: Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben sowie Gewerbe- und Industriegebiete in Inzersdorf sind ausgenommen.

Gegen die Ausweitung wurde im Vorjahr heftig polemisiert. Die Befürworter schlugen ebenfalls bildhaft zurück. Mit Sarkasmus und Spott. Kritik kommt von der ÖVP Liesing. Der Bezirk habe die „schwächste Öffi-Verbindung von ganz Wien“, so Patrick Gasselich, der künftig Vize-Vorsteher werden soll. Gasselich bezieht sich auf eine Arbeiterkammerstudie zu den Öffis in den Außenbezirken. Die Erhebung aus 2019 stellte tatsächlich Schwachpunkte fest. Besonders Querverbindungen für die Bezirksbewohner fehlen. Gasselich fordert Schnellbusse und eine bessere Bewerbung der Park-and-Ride-Anlagen.

Der Fahrplan zum Pickerl bis März
100.000 Wiener benötigen bis zum 1. März noch ein Parkpickerl. Hier ein kleiner Leitfaden mit Tipps. Durch die Ausweitung der Gebührenzonen benötigen bis zu 175.000 Wiener ein Parkpickerl. Laut Stadt waren bis Freitag 71.000 Anträge eingelangt und bearbeitet. Umgekehrt: 100.000 fehlen noch. Die meisten warten bis zum letzten Drücker. „Wir erwarten in der Woche vor dem März einen Ansturm auf die Bezirksämter“, so eine Sprecherin der Magistratsdirektion.

Und da sind wir schon bei den Knackpunkten:

  • Anträge können online (wien.gv.at) oder persönlich beim Bezirksamt (Termin erforderlich) gestellt werden. Wichtig: Erst nach der eingelangten Bezahlung wird das Pickerl gültig.
  • Die Kosten: 120 Euro für ein bzw. 240 Euro für zwei Jahre. Hinzu kommen eine Verwaltungsabgabe (35,70 Euro) sowie Bundesabgaben von 14,30 Euro (Antrag) und 3,90 Euro für jede Beilage. Tipp: Online spart Gebühren.
  • Wer bereits ein Pickerl besitzt: Die neuen Tarife werden erst bei der nächsten Verlängerung schlagend. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit schickt die Stadt ein Erinnerungsschreiben.
  • Unterlagen: Zulassungsschein, Führerschein und Zugangsdaten im Fall elektronischer Bezahlung.
  • Wer bekommt ein Pickerl? Jeder mit Hauptwohnsitz im Bereich der Kurzparkzone. Und: Wiener mit Kleingarten als Nebenwohnsitz können ebenfalls eine Vignette (Saisonpickerl) erhalten.
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