Angreifer verletzt

Vergewaltigung abgewehrt: Opfer als Beschuldigte

Eine 22-Jährige wehrte in Wien erfolgreich eine Vergewaltigung ab - und doch ist die Sache für sie noch nicht ausgestanden.

Die „Krone“ berichtete: Dienstagabend fiel ein zunächst unbekannter Mann in Meidling über eine junge Frau her. Er drängte sie in den Innenhof eines Wohnhauses, versuchte sie zu vergewaltigen. Die 22-Jährige setzte sich erfolgreich mit einem Messer zur Wehr, fügte ihrem Peiniger Schnitt- und Stichverletzungen zu. Der mutmaßliche Täter – ein 24-jähriger syrischer Asylwerber – flüchtete mit der Handtasche des Opfers vorerst vom Tatort. Er wurde jedoch wenig später blutüberströmt bei einer nahen U-Bahn-Station von der Polizei aufgegriffen und verhaftet. Der Verdächtige hatte ein Promille Alkohol im Blut und etwas Marihuana in seinen Taschen.

Opfer wird als Beschuldigte einvernommen
Die Frau blieb körperlich zwar unversehrt, ist jedoch schwer traumatisiert. Hunderte krone.at-Leser versuchen ihr durch aufmunternde Kommentare in dieser schwierigen Zeit Kraft zu spenden - und für ihren Mut bekommt sie Riesenanerkennung. Die Heilung ihrer seelischen Wunden kann allerdings noch nicht so richtig beginnen. Denn das Opfer muss noch einvernommen werden. Und zwar als Beschuldigte (!), wie der Anwalt der 22-Jährigen kritisiert.

Zwar ist davon auszugehen, dass das Verfahren eingestellt wird, aber „was hat das für eine Signalwirkung?“, so Jurist Dohr. „Wenn ich mich wehre, kann mir rechtlich was passieren? Das geht zu weit!“

Rechtsanwalt Michael Dohr vertritt das Opfer. (Bild: Klemens Groh)
Rechtsanwalt Michael Dohr vertritt das Opfer.
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Meine Mandantin wird als Beschuldigte geführt. Die Behörde hätte dies mangels Anfangsverdacht sofort einstellen müssen.

Rechtsanwalt Michael Dohr

Ein Zeuge beobachtete die dramatischen Augenblicke
Im Prinzip geht es darum, dass vor Gericht beide Seiten gehört werden. So muss geprüft werden, ob eine Überschreitung der Notwehrsituation vorliegt. Dohr: „Meine Mandantin ist traumatisiert. Sie zu einer Beschuldigteneinvernahme vorzuladen, ist inakzeptabel.“ Und wäre laut dem Anwalt im Konkreten gar nicht notwendig, zumal ein Zeuge die dramatischen Ereignisse beobachtet hat. Auch in der offiziellen Aussendung der Polizei ist von „offenkundiger Notwehr“ die Rede.

Der verdächtige Syrer wurde nach dem gescheiterten Vergewaltigungsversuch medizinisch behandelt und dann in Haft genommen. Er bestreitet weiterhin die feige und abscheuliche Tat.

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