Kokain-Prozess

Tag der Entscheidung für „Mister Ibiza“

Politik
13.02.2022 08:21
Der Mann, der die Republik nachhaltig veränderte, sitzt schon mehr als 400 Tage im Gefängnis. Am Mittwoch könnte der Hersteller des Ibiza-Videos verurteilt werden. Wegen Kokain-Handels. Trotz fehlender Beweise und zweifelhafter Zeugen.

St. Pölten. Mittwoch. Der Schöffensenat ist am Zug. Es geht um 1,2 Kilo Koks von hohem Reinheitsgehalt. Darauf stehen bis zu 15 Jahre. Julian Hessenthaler (41) ist beschuldigt. Es gibt keine Beweise, nur Aussagen zweier Zeugen. Beide sind aus dem Milieu und süchtig. Sie widersprechen einander, können sich an Einzelheiten nicht erinnern, bezichtigen einander der Lüge und Wahnvorstellungen.

Aufreger: Freiheit für den wegen Drogen angeklagten Ibiza-Detektiv wird auf Plakaten in Wien gefordert. (Bild: Krone KREATIV, zVg)
Aufreger: Freiheit für den wegen Drogen angeklagten Ibiza-Detektiv wird auf Plakaten in Wien gefordert.

Zeugenaussagen änderten sich
Zeugin H.: „Bei detaillierten Fragen komme ich durcheinander.“ Welche Mengen Hessenthaler übergeben habe? „Da komme ich noch mehr durcheinander.“ Bei der Polizei konnte sie - zumindest laut Protokoll - unfallfrei Angaben machen. „Da konnte ich mich noch erinnern.“ Bei Gericht nicht. „Die Polizei stand unter Druck, einen Schuldigen zu finden, der mit dem Video zu tun hatte“, sagt Hessenthalers Anwalt Oliver Scherbaum. Erst durch die Drogenvorwürfe (über einen „Informanten“) konnte die SOKO fahnden. Das Video selbst war rechtlich irrelevant. Auch der Richter ortet Unglaubwürdigkeit von Aussagen. Sie wurden mehrfach geändert. Ein Zeuge, selbst in Haft geraten, gab siebenmal an, Hessenthaler habe ihm nie Kokain gegeben. Dann die Meinungsänderung. Und plötzlich erhielt er die Fußfessel. Alles Zufall?

Hier kommt S., Geschäftspartner von Novomatic, ins Spiel. S. zahlte 55.000 Euro an Zeugen – für Recherchen und Infos. Auch er verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche.

Die Anwälte haben weitere Beweisanträge eingebracht. Unter anderem wollen sie die 782 Chats zwischen S. und Ibiza-Protagonist Johann Gudenus. Sie vermuten, „dass sie sich austauschten, wie man unseren Mandanten falsch belasten könnte“. Für Scherbaum steht fest: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Zweifel und Ungereimtheiten gibt es hier genügend.

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