Obwohl sie, wie eingeräumt wird, „ohne Bezug zur Covid-19-Pandemie ist“, steht die Änderung der Kostenaufteilung für die Änderung der freiwilligen Weiterversicherung in der KFL im „5. Oö. Covid-19-Gesetz“.
Mehrere „Aufreger“ bei anderen Fraktionen
Schon dieses „Verstecken“ regt Kritiker aus anderen Fraktionen auf. Zweiter „Aufreger“ ist die offensichtliche Umgehung der Begutachtung dieses Gesetzes durch Einbringung als Initiativantrag der beiden Klubs (geführt von Christian Dörfel, ÖVP, und Herwig Mahr, FPÖ) statt als Regierungsvorlage – was sich unter Schwarz-Blau zuletzt unangenehm eingebürgert hat. Dritter „Aufreger“ ist das Inhaltliche.
Denn laut derzeit geltender Rechtslage müssen die weiterversicherungswilligen Politik-Pensionisten sowohl den Dienstnehmer- als auch den Dienstgeberbeitrag entrichten. Grundvoraussetzung für die Weiterversicherungsmöglichkeit ist, dass die ehemaligen Mandatare ihrer politische Funktion mindestens zehn Jahre lang ausgeübt haben. Gegenüber der Vollzahler-Vorschrift für Ex-Politiker lautet die allgemeine Regel für pensionierte Landesbedienstete, dass die Beiträge je zur Hälfte vom Mitglied und vom Land Oberösterreich zu leisten sind.
Geplant ist nun von ÖVP und FPÖ, dass die Ex-Politiker künftig so wie die (ehemaligen) Vertragsbediensteten des Landes der KFL nur den Dienstnehmerbeitrag zahlen müssen. Den Dienstgeberbeitrag soll in Zukunft das Land übernehmen. Dabei geht’s nicht um „Peanuts“: Bei in den Gesetzeserläuterungen angenommenen 20 Fällen, die von dieser Neuregelung profitieren, kostet das das Land OÖ 74.000 € pro Jahr.
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