Das Ergebnis des olympischen Eiskunstlauf-Einzels mit Gold-Favoritin Kamila Walijewa wird nach IOC-Angaben als vorläufig gelten und mit einem Stern versehen. Dies gelte für den Zeitraum der laufenden Ermittlungen in der Doping-Affäre um die 15-jährige Russin, sagte Mark Adams, Sprecher des Internationalen Olympischen Komitees, am Mittwoch. Nach dem Kurzprogramm führt Walijewa die Konkurrenz in Peking an, die Entscheidung in der Kür fällt am Donnerstag.
Auch das Resultat des Team-Wettbewerbs, den die russische Mannschaft um Walijewa gewonnen hatte, sei als vorläufig zu betrachten, betonte Adams. Zuvor hatte das IOC entschieden, für den Fall eines Medaillengewinns von Walijewa im Frauen-Einzel auf eine Siegerehrung zu verzichten. Auch die Medaillenzeremonie für den Team-Wettbewerb war kurzfristig abgesagt worden.
In einer Dopingprobe der Europameisterin von Ende Dezember war das verbotene Herzmittel Trimetazidin nachgewiesen worden. Der Positiv-Test wurde aber erst während der Winterspiele in Peking bekannt. Vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) erhielt Walijewa am Montag dennoch die Starterlaubnis für den Einzel-Wettbewerb. Sie argumentiert ihre positive Probe mit einer Verunreinigung durch ein Herzmedikament ihres Großvaters.
Laut einem Bericht der „New York Times“, die sich auf Quellen aus der CAS-Anhörung beruft, sollen sich in der Probe von Walijewa gleich drei verschiedene Substanzen befunden haben, die als Herzmedikation dienen: neben Trimetazidin auch Hypoxen und L-Carnitin. „Es ist eine Dreierkombination von Substanzen - zwei davon sind erlaubt, und eine ist nicht erlaubt“, erklärte Travis Tygart, der Chef der US-Anti-Doping-Agentur (USADA). Man könne sie mit dem Ziel einsetzen, die Ausdauer zu erhöhen, Müdigkeit zu reduzieren und eine effizientere Sauerstoffnutzung herbeizuführen.
IOC-Sprecher Adams verwies erneut darauf, dass nun zunächst das weitere Verfahren in der Doping-Sache abgewartet werden müsse. Bisher sei noch nicht einmal die B-Probe Walijewas untersucht worden. Mit Blick auf den künftigen Umgang mit Dopingfällen im Umfeld Olympischer Spiele werde man Schlüsse aus der Causa ziehen. „Es ist aber sehr schwierig, Lehren aus einem Fall zu ziehen, der nicht einmal abgeschlossen ist“, sagte Adams. Angesichts des Alters von Walijewa müsse man „sehr verantwortungsvoll sein, wie wir das Thema diskutieren“.
Den Vorwurf der Ungleichbehandlung durch US-Leichtathletin Sha‘Carri Richardson wies Adams zurück. Die Sprinterin hatte den Sportbehörden unterstellt, im Fall der russischen Eiskunstläuferin mit anderem Maß geurteilt zu haben als bei ihrem Dopingvergehen vor den Sommerspielen in Tokio. „Da gibt es nicht viele Ähnlichkeiten zwischen diesen beiden Fällen“, meinte Adams. Anders als bei Walijewa habe man über die Konsequenzen von Richardsons Dopingverstoß frühzeitig vor den Tokio-Spielen entscheiden können.
Richardsons positiver Test auf die in Marihuana enthaltene Substanz THC habe am 19. Juni vorgelegen. Am 28. Juni habe die 21-Jährige dann einer Suspendierung für einen Monat zugestimmt. Die Sommerspiele begannen am 23. Juli. Richardson hatte via Twitter Antworten verlangt, warum sie anders als Walijewa keine Starterlaubnis bei Olympia erhalten hatte. Sie habe Marihuana aus Trauer über den Tod ihrer Mutter konsumiert, beteuerte sie. Richardson unterstellte, sie sei wegen ihrer schwarzen Hautfarbe anders als Walijewa behandelt worden.
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