Die Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) Salzburg wollte bei einer Ausschreibung gewisse Personengruppen bevorzugen. Nach einer Beschwerde hat nun das Bildungsministerium reagiert und die Bevorzugung von „FLINT“-Personen aufgehoben, weil sie rechtswidrig sei.
„Im Sinne der Gleichbehandlung werden FLINT-Personen bei gleicher Qualifikation bevorzugt.“ Dieser Satz in Ausschreibungen der ÖH für mehrere Referentenstellen an der Uni Salzburg sorgte für Aufregung. Gemeint war ein Vorteil für Frauen, Lesben, Intersexuelle, nicht-binäre Personen und Transsexuelle. Was folgte war eine Beschwerde, auf die das Bildungsministerium nun reagiert. Das Ministerium sieht die Bevorzugung von jenen Personengruppen als rechtswidrig an. Die Satzung der ÖH sehe nur eine Förderung von Frauen vor - die Bevorzugung von anderen Personengruppen sei somit nicht gedeckt, heißt es.
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