Der Verein VertretungsNetz kritisiert, dass die Bewohner in mehreren Bereichen benachteiligt werden. Das Land Tirol betont hingegen, dass nun andere Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Menschen in Alten- und Pflegeheimen mussten besonders starke Corona-Einschränkungen in Kauf nehmen. Bislang galt für Besucher in Heimen neben FFP2-Maskenpflicht auch 2G-plus. Lange Zeit waren außerdem nur zwei Besucher pro Tag erlaubt. Erich Wahl ist Bereichsleiter der Bewohnervertretung für Salzburg und Tirol beim Verein VertretungsNetz. Er kritisiert, dass Heimbewohner seit nunmehr zwei Jahren mit strukturellen Benachteiligungen konfrontiert seien.
Land Tirol: „Auf mobile Testteams verzichten“
Ein Schreiben der Tiroler Landesregierung sieht er als weitere Bestätigung dafür. „Wir bitten Sie, vom Freitesten der BewohnerInnen derzeit Abstand zu halten, da die Kapazitäten der mobilen Testteams sehr beschränkt sind und nur für Massenscreenings aufgrund von Auftreten eines Clusters angefragt werden sollen“, zitiert Wahl aus dem Schreiben.
Das ist eine unverschämte Diskriminierung sowie auch strukturelle Gewalt.
Erich Wahl, Bereichsleiter Bewohnervertretung bei VertretungsNetz
„Im Klartext heißt dies, dass Bewohnerinnen und Bewohner eine Quarantäne volle zehn Tage aussitzen sollen, damit genug Testkapazität für Cluster vorhanden ist“, ist der Bereichsleiter empört. „Das ist eine unverschämte Diskriminierung sowie auch strukturelle Gewalt.“
Land sieht keine Benachteiligung der Bewohner
Das Land beruhigt: Ja, in besagtem Schreiben sei den Heimen am 31. Jänner empfohlen worden, auf mobile Testteams zu verzichten – jedoch nicht auf das Freitesten generell. Screeningstraßen und PCR-Gurgeltests stünden den Heimbewohnern stets zur Verfügung. „Dahingehend ist es zu keiner Benachteiligung gekommen“, schließt das Land.
Bewohner auch in anderen Bereichen benachteiligt
Doch besagtes Schreiben sei nur ein Aspekt, kritisiert Erich Wahl. Als weiteres Beispiel für Benachteiligung nennt er die Besuchsbeschränkungen. In einem Privathaushalt dürfe man sich uneingeschränkt treffen, in einem Heimzimmer jedoch, das auch ein privater Raum für die Bewohner sei, gelte nach wie vor Testpflicht.
Als Privatperson zu Hause hatte ich zuletzt keine Einschränkungen. Ein Heimzimmer ist auch privat, doch hier galt 2G-plus.
Erich Wahl, Bereichsleiter Bewohnervertretung bei VertretungsNetz
Wahl fordert mit VertretungsNetz „ein Ende der Benachteiligung von Menschen, die in Einrichtungen leben“. Schutzmaßnahmen müssten immer verhältnismäßig sein, appelliert er.
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