Die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission zur Evaluierung der Impfpflicht steht. Je zwei Rechtsexperten und zwei Mediziner sollen jetzt entscheiden, ob die Impfpflicht nun wie geplant ab Mitte März kontrolliert wird oder nicht. Dazu sollen sie prüfen, ob es hinsichtlich der Wirksamkeit der Impfstoffe eine Änderung gibt oder es andere Gründe gibt, die Pflicht zum Corona-Stich auszusetzen.
Neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch gehören der Kommission auch der Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst an. Die Experten sollen insbesondere der Frage nachgehen, ob die Impfpflicht erforderlich ist, um eine Überlastung der medizinischen Versorgung zu verhindern. Das Auftreten neuer Virusvarianten könnte etwa das infektionsepidemiologische Geschehen ändern und die Impfpflicht dann nicht mehr nötig sein.
Bericht rechtzeitig vor „Phase 2“
Schon am Freitag sollen die vier Juristen und Mediziner ihre Arbeit aufnehmen - diese ist ehrenamtlich. Spätestens mit 8. März soll ihr Bericht vorliegen, also rechtzeitig, bevor mit 16. März „Phase 2“ der seit Anfang Februar geltenden Impfpflicht startet. Ab dann kann die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und Verstöße anzeigen.
Auf Basis des Berichts werde die Bundesregierung ihre weiteren Entscheidungen treffen, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer Aussendung. Er lobte das Team als „hochqualifiziert“. Man habe das Impfpflichtgesetz „aus gutem Grund so gebaut, dass wir auf Entwicklungen auch entsprechend flexibel reagieren können“, betonte Nehammer abermals. Die Kommission soll bei ihrer Arbeit durch den Krisenstab GECKO unterstützt werden.
„Umfassende wissenschaftliche Basis“
Über die Konstituierung der im Gesetz verankerten Kommission freute sich auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). „Sie wird garantieren, dass das weitere Vorgehen bei der Impfpflicht von einer umfassenden wissenschaftlichen Basis getragen wird“, so Mückstein. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass das Impfpflichtgesetz von einer breiten Mehrheit getragen und in einem gemeinsamen Prozess der Bundesregierung mit Experten und Teilen der Opposition erarbeitet wurde.
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