Nebenbuhler im Visier

Prozess: Steirer wollte Darknet-Killer engagieren

Web
18.02.2022 09:19

Ein Steirer muss sich ab Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter Bestimmung zum Mord vor einem Geschworenensenat verantworten. Er konnte nicht ertragen, dass seine Ex-Freundin wieder einen Partner hatte und bot einem Freund 10.000 Euro, wenn dieser im Darknet nach einem Killer suchen würde. Der sollte es wie einen Autounfall mit Fahrerflucht aussehen lassen, so die Idee, die den Landwirt im Juni 2021 hinter Gitter brachte.

Der Steirer (28) soll mit der jungen Frau seit 2018 eine mehr oder weniger feste Beziehung gehabt haben. Sie wollte, dass er sich wegen seiner immer wiederkehrenden Suizidgedanken in psychiatrische Behandlung begeben soll. Er lehnte das ab, und 2021 trennte sie sich von ihm. 

Auf „Treuetest“ folgte Darknet-Killer-Idee
Als sie einen neuen Partner hatte, wollte ihr Ex-Freund einen „Treuetest“ organisieren, um zu beweisen, dass dieser Mann sie betrügen würde. Er hoffte offenbar, sie wieder für sich zu gewinnen. Dafür wollte er 3000 Euro zahlen, somit wurde ein Lockvogel engagiert. Eine Bekannte seines Freundes soll das Geld auch genommen haben, der Plan ging aber nicht auf.

Beim Darknet handelt es sich um einen nicht von Suchmaschinen erfassten und nur über Anonymisierungs-Tools wie TOR zugänglichen Bereich im Internet. Dort tummeln sich etwa Whistleblower und Aktivisten, aber auch Kriminelle. (Bild: ©PerlaStudio - stock.adobe.com)
Beim Darknet handelt es sich um einen nicht von Suchmaschinen erfassten und nur über Anonymisierungs-Tools wie TOR zugänglichen Bereich im Internet. Dort tummeln sich etwa Whistleblower und Aktivisten, aber auch Kriminelle.

Also dachte er sich die Sache mit dem Killer aus dem Darknet aus. Diesmal war er bereit, 10.000 Euro zu zahlen. Außerdem bot er auch noch sein Auto im Gegenzug für die Tat an. Doch die anderen machten da nicht mit, und so wurde er im Juni 2021 in Haft genommen.

Gutachten bescheinigt „Anpassungsstörung“
Bereits bei seiner vorigen Freundin soll der Mann ein besitzergreifendes, grenzüberschreitendes Verhalten gezeigt haben. Als sie mit ihm Schluss machte, drohte er auch ihr mit Selbstmord und schickte ihr per SMS pornografische Bilder. Ein Verfahren wegen beharrlicher Verfolgung wurde aber eingestellt.

Der psychiatrische Gutachten bescheinigte dem Angeklagten, dass zwar keine geistige oder seelische Abartigkeit vorliege, er aber unter „Anpassungsstörung“ leide und über einen „Aggressionsstau“ verfüge.

Die Geschworenenverhandlung wurde für drei Tage anberaumt, ein Urteil wird für Donnerstag (24. Februar) erwartet.

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