87 Patienten als Opfer

Klinik-Mörder Niels H.: Grazer Arzt vor Gericht

Steiermark
20.02.2022 11:00

Mindestens 87 Patienten spritzte der Krankenpfleger Niels H. in deutschen Kliniken mit Medikamenten zu Tode. Der Mörder sitzt hinter Gittern, doch nun stehen ehemalige Vorgesetzte vor Gericht, darunter auch der einstige Leiter der Grazer Herzchirurgie. Hätte man die Morde verhindern können?

Was zwischen den Jahren 2000 und 2005 in zwei deutschen Kliniken passiert ist, erschütterte die ganze Welt: Der Krankenpfleger Niels H. hat systematisch Patienten Medikamente gespritzt, die zum Herzstillstand führten. Mindestens 87 Menschen hat er so umgebracht, er selbst habe irgendwann zu zählen aufgehört, wie er im ersten Prozess 2015 vor Gericht sagte.

Pfleger riss sich um schwere Fälle
Die unfassbaren Taten dürfte er begangen haben, um bei den Reanimationsversuchen an den Patienten zu glänzen; H. soll auf schwere Fälle regelrecht scharf gewesen sein.

Im Juni 2019 wurde H. zu lebenslanger Haft verurteilt und geht als einer der schlimmsten Serienmörder Deutschlands in die Geschichte ein.

Der Fall beschäftigt die Justiz aber weiter: Seit Donnerstag stehen ehemalige Vorgesetzte des Pflegers in Oldenburg vor Gericht. Es geht um die Frage, ob diese die Morde verhindern hätten können - konkret: Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassung.

Grazer Arzt war Chef des Patientenmörders
Auf der Anklagebank sitzt auch ein Arzt, der bis 2019 die Abteilung für Herzchirurgie am LKH Graz leitetet. Zuvor war er am Klinikum Oldenburg Chefarzt und Vorgesetzter von Niels H., als das Morden begann. Im ersten Prozess gegen den Patientenmörder sagte der Arzt noch als Zeuge aus, dass ihm H. schon damals verdächtig erschienen sei. Nun soll das Gericht klären, ob ehemalige Vorgesetzte und Kollegen bewusst weggeschaut haben. Sie bestreiten die Vorwürfe.

Turbulent endete für den angeklagten Mediziner auch seine Karriere am LKH Graz: Nach einer Serie von Komplikationen wurde er 2019 als Leiter der Herzchirurgie entlassen; in Folge versuchte er per Klage seine Wiedereinstellung zu erwirken. Letztlich sei man sich über die Entlassung einig gewesen, alle Verfahren in diesem Zusammenhang seien eingestellt worden, heißt es seitens der KAGES auf Nachfrage der „Krone“.

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