Funktioniert ein Produkt schon nach kurzer Zeit nicht mehr, ist der Ärger oft groß. Das Gewährleistungsrecht kann Abhilfe schaffen. Rechtsanwalt MMag. Dr. Johannes Ziller berichtet im Interview, worauf Kunden achten sollten.
Was bedeutet Gewährleistung genau?
Produkte und Dienstleistungen sollen halten, was sie versprechen. Sie zahlen ja den vollen Kaufpreis, um die volle Leistung zu erhalten. Treten z.B. bei einem neuen Fernseher Bildstörungen auf, muss der Verkäufer den Fernseher reparieren oder austauschen. Voraussetzung ist, dass sich der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe im Produkt verbirgt und dann innerhalb von zwei Jahren in Erscheinung tritt.
Was ist neu im Gewährleistungsrecht?
Mit 1. Jänner 2022 traten Erleichterungen für Verbraucher in Kraft: Im ersten Jahr nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag - bisher galt dies nur in den ersten sechs Monaten. Das kann eine Beweisführung vor Gericht enorm erleichtern. Sie haben nun auch länger Zeit, um die Gewährleistung geltend zu machen: Solange der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt, kann man noch drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist klagen. Bei digitalen Leistungen, also etwa Streaming-Diensten oder Smartphone-Apps, trifft den Verkäufer eine neue Aktualisierungspflicht: Er muss notwendige Updates zur Verfügung stellen, damit die digitale Leistung weiterhin einwandfrei funktioniert.
Wie unterscheidet sich die Gewährleistung von einer Garantie?
Eine Garantie basiert - anders als die Gewährleistung - auf Freiwilligkeit und ist meist umfassender gestaltet: Oftmals wird in einer Garantie zugesichert, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktionieren wird. Eine Garantie wird dabei häufig vom Hersteller des Produkts eingeräumt.
MMag. Dr. Johannes Ziller ist Rechtsanwalt in Innsbruck und betreibt den Podcast „Schöpfers Werk und Anwalts Beitrag“.
Rechtstipp: Wenn Mängel bei einem Produkt auftreten, sollten Sie diese so gut wie möglich dokumentieren und sich gleich an den Verkäufer wenden. Vermeiden Sie eigene Reparaturversuche, da diese Fragen zur Entstehung des Mangels aufwerfen können. Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche!
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