Die Polizei in Deutschland warnt angesichts einer zunehmenden Anzahl von Beschwerden vor zwei vergleichsweise neuen Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen wie eBay. Im schlimmsten Fall gelangten die Täter dabei an die Kreditkartendaten ihrer Opfer, warnte das Landeskriminalamt Niedersachsen.
Bei der ersten Masche würden sich die Täter als potenzielle Käufer ausgeben, vor Abschluss des Kaufs jedoch vorgeben, dass der Bezahlvorgang nicht durchgeführt werden konnte, so das LKA in einer Mitteilung. „Im Anschluss bekommt der Verkäufer eine Nachricht, die den Anschein erwecken soll, vom Kleinanzeigenportal direkt zu stammen. Darin wird behauptet, man müsse einen eingefügten Link öffnen, um das Bezahlproblem zu lösen“, berichten die Kriminalisten.
Auf der sich dann öffnenden Webseite werden die Verkäufer demnach zur Eingabe ihrer Kreditkartendaten und der zugehörigen Kontrollziffer aufgefordert. Begleitet werde dies sogar von einem Live-Chat, der offensichtlich versuche, „vom verwirrenden Verlauf der Eingabe und daraus resultierenden Zahlungen, abzulenken“, hieß es. Alles erwecke den Anschein, vom echten Kleinanzeigenportal und dem zugehörigen Bezahldienst zu stammen.
Kreditkartendaten lassen Rubel rollen
Personen, die der Aufforderung nachkamen, mussten laut LKA kurz darauf feststellen, dass mittels ihrer Kreditkartendaten Käufe in Fremdwährung (US-Dollar und Weißrussische Rubel) veranlasst wurden. Die echten Bestätigungen der Bank, die den Kunden auffordern, die Zahlung zu verifizieren, würden im Live-Chat durch die Täter zunächst plausibel erklärt, sodass das potenzielle Opfer den Betrug erst nicht bemerke.
Betroffene sollten unverzüglich Kontakt zu ihrem Kreditinstitut aufnehmen und versuchen, die Zahlungen zu stoppen, empfahl die Polizei. Gegebenenfalls sollte die Karte gesperrt werden. Wurden zudem Zugangsdaten (zum Beispiel zum Kleinanzeigenportal) eingegeben, sollten diese schnell geändert und gegebenenfalls der Support des Kleinanzeigenportals kontaktiert werden. Anschließend sollte der Betrug zur Anzeige gebracht werden.
Verkauf mit Bezahlung per Geldbotendienst
Dies gilt auch für die zweite Masche, bei der die mutmaßlichen Käufer vorgeben, zur Begleichung der Rechnung einen Kurierdienst (FedEx, UPS usw.) mit dem Geldbetrag an die Adresse des Verkäufers zu schicken. Dieser könne das Geld dann prüfen und dem Kurierdienst die Ware im Anschluss mitgeben. Die Täter würden sich daraufhin mittels gefälschter Mail als der jeweilige Kurierdienst ausgeben und vorab für diese „Sonderleistung“ eine Gebühr vom Verkäufer verlangen, etwa in Form von Guthaben-Codes.
„Der angebliche Käufer gibt an, dass er den nötigen Differenzbetrag für diese Gebühr (z.B. Versicherung) natürlich auch in der Geldlieferung hinzugefügt hat, sodass der Verkäufer keinen finanziellen Verlust hätte. Dies ist natürlich Fake. Es wird keine Geldlieferung geben. Die Täter haben es lediglich auf die Übermittlung des Codes der Guthabenkarte abgesehen. Wird diese mitgeteilt, wird der Betrag (z.B. 50 Euro) von den Tätern eingelöst“, erläutert das LKA. „Wer auf diese Masche hereingefallen ist, sollte unverzüglich Kontakt zum Support des Guthabenkarten-Anbieters aufnehmen und versuchen, das Guthaben zu retten.“
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